Datum: 02.11.2017

Frankfurter Sparkasse gibt Unterlassungserklärung zu Zinsanpassungsklausel ab

Nach erfolgreicher Abmahnung durch den Marktwächter können Verbraucher eine Neuberechnung der Verzinsung mit der Bank aushandeln

Frankfurter Sparkasse gibt Unterlassungserklärung zu Zinsanpassungsklausel ab

Quelle: © sdecoret/fotolia.com

Die Frankfurter Sparkasse ist auf Grund von Verbraucherbeschwerden mit einer intransparenten Zinsanpassungsklausel im Sparvertrag mit der Bezeichnung Vermögensplan auffällig geworden. Aus Sicht der Marktwächterexperten ist die verwendete Klausel rechtswidrig. Der Anbieter hat nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Verbraucher können deshalb eine Neuberechnung der Verzinsung für betroffene Sparverträge durch die Bank vornehmen lassen.

Die Frankfurter Sparkasse verwendete in ihrem Sparvertrag Vermögensplan folgende Klausel zur Zinsanpassung: „Die Sparkasse zahlt […][den] jeweiligen durch Aushang bekanntgemachten Zinssatz für Spareinlagen dieser Art“. Eine vergleichbare Klausel ist laut einer Entscheidung des BGH vom 14. März 2017 (XI ZR 508/15) nicht wirksam, da sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist. Verbraucher können also nicht nachvollziehen, wie sich die Zinsen ändern. „Bei einer derart intransparenten Klausel besteht die Gefahr, dass die Sparkasse die Zinsen im Vertragsverlauf zum eigenen Vorteil anpasst. Deshalb haben wir den Anbieter abgemahnt“, sagt Philipp von Bremen, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Frankfurter Sparkasse gibt Unterlassungserklärung ab

Die Frankfurter Sparkasse hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie hat sich verpflichtet, sich nicht mehr auf diese Klausel zu berufen. „Die Zinsanpassungsklausel entfällt damit und die dadurch entstehende Vertragslücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Verbraucher können mit der Frankfurter Sparkasse eine neue Zinsanpassungsklausel vereinbaren und eine Neuberechnung der Vermögenspläne vornehmen lassen“, so von Bremen.

Neuberechnung von VermögenspläneN und Prämiensparverträgen

In einem vorliegenden Fall stehen der betroffenen Verbraucherin nach Vertragsauslegung des Marktwächterteams rund 6.800 Euro mehr an Zinseinnahmen zu als von der Frankfurter Sparkasse ausbezahlt wurden. Der Differenzbetrag ergibt sich, wenn man bei der Berechnung der Verzinsung das Äquivalenzprinzip zugrunde legt. Dieses besagt, dass die Bank das Grundgefüge eines Vertragsverhältnisses durch die Zinsänderung nicht zu ihren Gunsten verändern darf. Als Referenzzins kommt nur ein Zinssatz in Frage, der unabhängig ermittelt wurde und öffentlich zugänglich ist (z.B. Zinsreihen der Deutschen Bundesbank). Die Laufzeit des Referenzzinssatzes muss der des betreffenden Sparvertrags möglichst nahe kommen.

Intransparente Zinsanpassungsklauseln

Intransparente Zinsanpassungsklauseln bei langfristigen Sparverträgen sorgen seit Jahren immer wieder für Verbraucherbeschwerden. Solche Klauseln finden sich nicht nur in den Vermögensplänen der Frankfurter Sparkasse, sondern auch bei Prämiensparverträgen weiterer Institute. „Wir überprüfen derzeit, ob die Zinsanpassung zahlreicher Prämiensparverträge ebenfalls auf intransparenten Klauseln beruht. Die Sparkassen dürfen das Verhältnis der variablen Verzinsung zu üblichen Marktzinsen bei Vertragsabschluss nicht zum Nachteil der Verbraucher verändern“, sagt von Bremen. Vermögenspläne sowie Prämiensparverträge anderer Sparkassen bieten insbesondere aufgrund der fest vereinbarten Prämienzahlung derzeit eine Rendite, die über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Das Recht auf Prämien haben Verbraucher allerdings unabhängig von der variablen Verzinsung.

Unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung finden sich bei vielen langfristigen Sparverträgen. Prüfen Sie hier, ob auch ihre langfristigen Sparverträge von einer falschen Zinsanpassung betroffen sein könnten.

Alles zum Thema: Marktbeobachtung

Artikel (275)
Dokumente (28)
Kreditwürdigkeitsprüfung – zwischen Überschuldungs- und  Datenschutz

Kreditwürdigkeitsprüfung – zwischen Überschuldungs- und Datenschutz

Perspektiven zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie | Gutachten | Januar 2024

Ansehen
PDF | 882.14 KB
Ver- und Überschuldungsgründe in Deutschland

Ver- und Überschuldungsgründe in Deutschland

Untersuchung der vzbv-Marktbeobachtung unter Schuldenerberatungen in Deutschland | März 2024

Ansehen
PDF | 703.78 KB
Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

Ergebnisse einer Untersuchung des BSI und des vzbv | 2023

Ansehen
PDF | 3.01 MB
vzbv-Bericht Strom- und Gaspreise

vzbv-Bericht Strom- und Gaspreise

Preismonitoring Strom und Gas der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverband von Januar 2023 bis Januar 2024 I März 2024

Ansehen
PDF | 513.48 KB
Basic account fees - A European comparison

Basic account fees - A European comparison

vzbv | January 2024

Ansehen
PDF | 232.63 KB
Urteile (3)
Videos & Grafiken (16)
Insgesamt knapp jede:r Fünfte hat aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme, einen Kredit zu tilgen. Jüngere Befragte sind deutlich häufiger Betroffen als Ältere.

Quelle: vzbv

Probleme Kreditrückzahlung vzbv

Insgesamt knapp jede:r Fünfte hat aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme, einen Kredit zu tilgen. Jüngere Befragte sind deutlich häufiger Betroffen als Ältere. 

Vorschau
PNG | 397.13 KB | 4000x2250
Repräsentative telefonische Umfrage von Kantar im Auftrag des vzbv | Mai 2022

Verbraucher:innen reagieren auf hohe Spritpreise

Repräsentative telefonische Umfrage von Kantar im Auftrag des vzbv | Mai 2022

Vorschau
JPG | 798.5 KB | 4724x2657
Infografik | Umfrage im Auftrag des vzbv | Oktober 2021

Quelle: vzbv

Gründe für den Verzicht auf Ansprüche bei mangelhaftem Kundenservice

Infografik | Umfrage im Auftrag des vzbv | Oktober 2021

Vorschau
JPG | 1.01 MB | 4724x2657
Repräsentative telefon. Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv | Oktober 2021

Quelle: vzbv

Top 3-Folgen von negativen Erfahrungen mit dem Kundenservice

Repräsentative telefon. Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv | Oktober 2021

Vorschau
JPG | 871.23 KB | 4724x2657
Repräsentative telefon. Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv | Oktober 2021

Negative Erfahrungen von Verbraucher:innen mit dem Kundenservice

Repräsentative telefon. Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv | Oktober 2021

Vorschau
JPG | 911.91 KB | 4724x2657
Termine (8)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525