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Zu sehen ist ein Portrait von Ramona Pop. Sie lehnt an einem Geländer. Im Hintergrund ist das Innere des vzbv-Gebäudes zu erkennen.

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Datum: 19.12.2025

Bundestag verbessert Verbraucherschutz, aber Telefonfallen bleiben bestehen

Statement von Vorständin Ramona Pop

Zu sehen ist ein Portrait von Ramona Pop. Sie lehnt an einem Geländer. Im Hintergrund ist das Innere des vzbv-Gebäudes zu erkennen.

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Der Bundestag hat zur Umsetzung der Richtlinie „Empowering the consumers in the green transition“ (EmpCo-Richtlinie) mehrere Verbraucherschutzgesetze beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge darin fehlt. Andere Punkte in den Gesetzen sind aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert: 

„Telefonisch untergeschobene Verträge gehören zu den häufigsten Beschwerdegründen in den Verbraucherzentralen. Die Bundesregierung hat gerade eine Chance verpasst, um Verbraucherinnen und Verbraucher endlich besser davor zu schützen. Ein langfristiger Vertrag sollte erst gültig sein, wenn er nach dem Telefonat etwa per E-Mail oder Brief bestätigt wurde. Das muss die Bundesregierung Anfang 2026 nachholen.

Besser geschützt werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor irreführender Umweltwerbung durch Greenwashing oder vermeintliche Klimaneutralität. Auch beim Vorgehen gegen Dark Patterns, also manipulative Design-Elemente auf Apps oder Webseiten, gibt es erfreuliche Fortschritte. Der Bundestag hat den Schutz vor Manipulation für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen deutlich verbessert. Der neue Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge kann die Ausübung des Widerrufsrechts vereinfachen und für dieses wichtige Verbraucherrecht sensibilisieren.

Auch im Bereich Gesundheit hat sich die Koalition entgegen der ursprünglichen Planung für den richtigen Weg entschieden: Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei und weiterhin unverzüglich zu gewähren. Dafür haben wir uns eingesetzt. Für die Koalition muss das nun der Auftakt sein, sich die unzulänglichen Patientenrechte vorzunehmen und für einen besseren Patientenschutz zu sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern und Individuellen Gesundheitsleistungen.“

Hintergrund
Der Bundestag hat am 19.12.2025 das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts und das 3. UWG-Änderungsgesetz beschlossen.

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