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Datum: 10.11.2025

Umsetzung von EU-Recht: Spielraum nutzen, um Verbraucher:innen zu schützen

Stellungnahmen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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Der Bundestag verhandelt die Umsetzung europäischer Verbraucherrechte in nationales Recht. Bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Deutschland besteht wenig Spielraum. An anderen Stellen kann der Bundestag aber noch ansetzen, um Regelungen verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Bestätigungslösung bei telefonisch geschlossenen Verträgen einführen:
    Die im Koalitionsvertrag versprochene Bestätigungslösung muss zeitnah eingeführt werden, um Verbraucher:innen besser vor ungewollten Verträgen zu schützen.
  • „Ewiges Widerrufsrecht“ im Finanzbereich erhalten: 
    Bei Versicherungen sinkt das Verbraucherschutzniveau durch die geplanten Regelungen. Mit der Befristung des Widerrufsrechts im Online-Vertrieb wird eine europarechtliche Vorgabe umgesetzt. Zusätzlich zu den Vorgaben aus der Richtlinie wird ohne zwingenden Grund das „ewige Widerrufssrecht“ im stationären Vertrieb abgeschafft. Bisher konnten Verbraucher:innen persönlich abgeschlossene Verträge mit fehlenden oder fehlerhaften Informationen auch noch Jahre später widerrufen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands muss das „ewige Widerrufsrecht“ im stationären Vertrieb erhalten bleiben. Wegen häufig psychologisch ausgefeilter bis teilweise aggressiver Vertriebsmethoden durch Versicherungsvermittler:innen sind Verbraucher:innen hier besonders schutzbedürftig.
  • Konsequent gegen Manipulation beim Onlinevertrieb von Finanzdienstleistungen vorgehen: 
    Die im Gesetzentwurf vorgesehene Minimalumsetzung europäischer Regelungen reicht nicht aus. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands muss zumindest die Praktik der wiederholten Aufforderung, eine Entscheidung zu treffen, wenn eine solche bereits getroffen wurde, untersagt werden. Die Bundesregierung sollte Manipulation beim Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen verhindern. Mit entsprechenden EU-Regelungen ist voraussichtlich erst in einigen Jahren zu rechnen.
  • Patientenrechte bei der Einsicht in Behandlungsakten erhalten: 
    Mit dem Gesetzentwurf soll auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden: Verbraucher:innen können künftig kostenfrei eine Kopie ihrer Behandlungsakte erhalten. Weil aber im Gesetzentwurf das Wort „unverzüglich“ gestrichen wurde, verschlechtern sich die Patientenrechte insgesamt. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, die Akteneinsicht erst bis zu drei Monate später zu ermöglichen. Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler oder beim Einholen einer erforderlichen Zweitmeinung sind Patient:innen auf einen schnellen Zugriff auf die Akte angewiesen. Hier muss das Gesetz nachgebessert werden.
     

Weitere Themen in den Stellungnahmen:

  • Schutz der Verbraucher:innen vor irreführender Umweltwerbung: 
    Die neuen Regelungen verbessern die Transparenz und Verständlichkeit von Umweltwerbung und können das Vertrauen in Nachhaltigkeitssiegel erhöhen. Insgesamt reichen die neuen Regelungen aber noch nicht aus, sondern müssen durch die Green-Claims-Richtlinie ergänzt werden.
  • Widerrufsbutton bei Abschluss von Verträgen: 
    Die elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Verträgen als zusätzliche Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechts ist aus Verbrauchersicht eine positive Entwicklung. Sie kann zu einer stärkeren Sensibilisierung der Verbraucher:innen für das Widerrufsrecht führen und die Inanspruchnahme des Rechts vereinfachen.
  • Widerrufsmöglichkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassounternehmen: 
    Es ist derzeit unklar, ob nachträgliche, entgeltliche Zahlungsaufschübe durch Inkassounternehmen von den verbraucherschützenden Regelungen des Verbraucherdarlehensrechts umfasst sind. Das muss der Gesetzgeber klarstellen.
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