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Marktwächter verklagt Ticketbörse Viagogo

Quelle: pongsakorn_jun26 - Fotolia

Datum: 09.04.2026

Ausverkauft – und plötzlich teuer

Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbraucherzentrale Bayern und BDKV fordern klare Regeln für den Ticketzweitmarkt

Marktwächter verklagt Ticketbörse Viagogo

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Tourneen von Top-Acts wie BTS, Harry Styles oder Apache 207 sind häufig innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Die Fußball-WM steht vor der Tür und die Festivalsaison beginnt in wenigen Monaten. Wo die Nachfrage das Angebot übersteigt, erscheinen Eintrittskarten schon nach kurzer Zeit zu deutlich höheren Preisen auf Drittplattformen wie Viagogo, StubHub oder Ticketbande. Was ursprünglich als flexible Möglichkeit zur privaten Weitergabe gedacht war, hat sich gerade abseits der autorisierten Plattformen zu einem professionell organisierten, hochkommerzialisierten und intransparenten Zweitmarkt entwickelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Verbraucherzentrale Bayern sowie der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) fordern daher gesetzliche Nachbesserungen – schnell und wirksam, um Fans, Veranstaltende und Künstler:innen zeitnah zu schützen.

Weiterverkauf ist sinnvoll – aber nicht schrankenlos

Ein Zweitmarkt ist sinnvoll: Wer krank wird oder kurzfristig verhindert ist, soll sein Ticket unproblematisch weitergeben können. Für die meisten Käufer:innen ist diese Möglichkeit sogar kaufentscheidend, deshalb ist ein ungehinderter und fairer Weiterverkauf für Privatpersonen vollumfänglich zu unterstützen

Problematisch wird es, wenn Tickets systematisch gewerblich aufgekauft und mit erheblichen Preisaufschlägen weiterverkauft werden. Der weltweite Ticket-Wiederverkaufsmarkt wird auf rund 13 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Preisaufschläge von 250 Prozent und mehr sind dokumentiert. Rund ein Drittel der Fans berichtet, bereits Kontakt mit Ticketbetrug gehabt zu haben. (Quellen: FEAT Alliance, TicketSwap)

„Für Künstler:innen und Veranstaltende steht bei der Kalkulation von Ticketpreisen im Vordergrund, für Fans erreichbar zu bleiben. Wenn Tickets jedoch anschließend mit massiven Aufschlägen weiterverkauft werden, untergräbt genau das dieses Prinzip und beschädigt nachhaltig das Vertrauen in den Markt und die Bindung zu den Künstler:innen“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV.

Risiken für Verbraucher:innen

Beim Kauf über nicht autorisierte Resale-Portale entstehen Risiken: etwa fehlende Transparenz über Originalpreis und Anbieteridentität, Probleme bei personalisierten Tickets oder ungültige beziehungsweise mehrfach verkaufte Tickets.

„Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets darf kein Geschäftsmodell auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Wer ein Ticket auf dem Zweitmarkt erwirbt, muss nachvollziehen können, zu welchem Preis es ursprünglich angeboten wurde, von wem es stammt und ob es tatsächlich gültig ist“, erklärt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales der Verbraucherzentrale Bayern.

Jetzt ist die Politik gefordert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Verbraucherzentrale Bayern und BDKV begrüßen, dass der Ticketzweitmarkt im Koalitionsvertrag politisch Beachtung findet. Eine gesetzliche Weiterentwicklung sollte aus Sicht der Organisationen insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

  • weitergehende Transparenzpflichten für Online-Marktplätze, etwa verpflichtende Angaben zum Originalpreis und zu Preisaufschlägen
  • klare Informationspflichten zur Identität der Anbieter
  • ein effektives Melde- und Abhilfeverfahren bei rechtswidrigen Angeboten
  • wirksame Leitplanken gegen wucherähnliche Preisaufschläge

„Es braucht dringend gesetzliche Leitplanken, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt schützen und Transparenz herstellen. Die Bundesregierung sollte die im Koalitionsvertrag beschlossene verbraucherfreundlichere Regulierung zeitnah umsetzen. Sie muss für klare und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, damit der Fußball-WM und der Festivalsaison kein Ticketärger im Weg steht“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Gemeinsames Ziel: Vertrauen sichern

Live-Erlebnisse leben vom Vertrauen in faire Preise und transparente Bedingungen. Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbraucherzentrale Bayern und BDKV sind sich einig, dass Verbraucher:innen besser informiert werden müssen und politische Lösungen erforderlich sind, um den Zweitmarkt fair und transparent zu gestalten.

Der BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft verbindet die deutsche Live Entertainment Branche und repräsentiert rund 500 Agenturen, Tournee-, Festival- und Konzertveranstaltungsunternehmen. Die Branche erwirtschaftet bei 300.000 Veranstaltungen und mit mehr als 115 Millionen verkauften Tickets einen jährlichen Gesamtumsatz von über sechs Milliarden Euro.

Die Verbraucherzentrale Bayern ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Ziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bündelt als Dachverband die Expertise von 16 Verbraucherzentralen und mehr als 30 verbraucherpolitischen Verbänden – darunter über 2.000 Organisationen und sieben Millionen Einzelmitglieder – für einen starken Schutz der Verbraucher:innen in Deutschland. Er setzt sich ein für umfassende Verbraucherrechte, faire Märkte sowie unbedenkliche Produkte und Dienstleistungen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. 
Georgsplatz 10 • 20099 Hamburg
+49 40 6053388-50 
www.bdkv.de

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Rudi-Dutschke-Straße 17, 10969 Berlin 
+49 30 25 800-525
@email
vzbv.de

Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Mozartstr. 10, 80336 München
 +49 89 55 27 94-250
@email
www.verbraucherzentrale.bayern

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