Datum: 12.05.2017

Schluss mit lästigen Anrufen

Nach Bundesratsbeschluss: vzbv fordert rasches Handeln

Unerlaubten Werbeanrufen muss der wirtschaftliche Anreiz entzogen werden

Quelle: auremar - 123rf

  • Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative, um unerlaubte Telefonwerbung zu bekämpfen. 
  • Das Unterschieben von Verträgen soll endlich ein Ende haben.
  • vzbv fordert von Politik, rasch und konsequent zu handeln.

Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen. Der vzbv begrüßt diese Initiative und fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die vorgeschlagenen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

„Konsequentes gesetzliches Handeln bei unerlaubter Telefonwerbung ist überfällig“, sagt Heike Schulze, Referentin für Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Es ist nach wie vor ein großes Problem, dass Verbraucher durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt und ihnen auf diesem Wege Verträge untergeschoben werden. Das muss endlich unterbunden werden. Nun können Regierung und Abgeordnete zeigen, ob ihnen der Schutz der Verbraucher vor solch üblen Maschen wirklich wichtig ist.“

Wirtschaftlichen Anreiz entziehen

Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind seit 2009 verboten. Die bei solchen Telefonaten mündlich geschlossenen Verträge sind aber trotzdem in den meisten Fällen gültig. „Für unseriöse Unternehmen besteht bislang ein wirtschaftlicher Anreiz, Verbraucher mit unerbetenen Werbeanrufen zu überrumpeln und ihnen dabei nicht erwünschte Verträge unterzuschieben“, so Schulze. Hier setzt die nun auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative an. Sie sieht vor, dass die bei Werbeanrufen geschlossenen Verträge nur wirksam sind, wenn Verbraucher das anschließend bereitgestellte Angebot in Textform, beispielsweise per Mail, genehmigen. Von Verbrauchern ausgehende telefonische Bestellungen wären weiterhin ohne eine solche Genehmigung möglich.

Zahlen belegen Handlungsbedarf

Neue Zahlen bestätigten die Notwendigkeit, endlich konsequent zu handeln. Die Ende März veröffentlichte Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken zeige, dass jährlich rund 25.000 Beschwerdefälle wegen unerwünschter Telefonwerbung eingegangen seien. Für das Jahr 2016 verzeichnete die Bundesnetzagentur sogar einen Anstieg auf mehr als 29.000 Fälle. Dabei sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die Zahlen zeigten auch, dass bisherige Maßnahmen keinen durchschlagenden Erfolg gebracht hätten. 

Politik jetzt in der Pflicht

„Mit der Initiative stehen die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag nun in der Pflicht, endlich verbraucherschützend einzugreifen. Der vzbv fordert schon seit mehr als zehn Jahren, die wirtschaftliche Attraktivität solcher Vorgehensweisen zu beseitigen. Nur so ist eine Besserung der Lage zu erwarten“, so Schulze. Die neue Möglichkeit müsse genutzt werden. Der Bundestag sollte daher das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschieden.

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