Datum: 13.02.2017

Lacuna muss bei Warnhinweisen einlenken

Verbraucherzentrale Hessen mahnt Anbieter für Vermögensanlagen erfolgreich ab

 Lacuna muss bei Warnhinweisen einlenken

Quelle: fischer-cg.de - Fotolia

Wegen nicht deutlich hervorgehobener und teilweise fehlender Risikohinweise in der Werbung für eine Namensschuldverschreibung hat die Verbraucherzentrale Hessen den Anbieter Lacuna GmbH (bis Januar 2017 Lacuna AG) erfolgreich abgemahnt. Das Unternehmen hatte gesetzliche Regelungen zur Werbung für Vermögensanlagen nicht eingehalten und war im Rahmen einer Marktwächteruntersuchung aufgefallen. Für die meisten Anbieter auf dem Grauen Kapitalmarkt ist der Risikohinweis verpflichtend. Das Marktwächter Team der Verbraucherzentrale Hessen stellt hierbei immer wieder Rechtsverstöße von Anbietern fest.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat den Anbieter Lacuna mit Sitz in Regensburg auf Grund von Erkenntnissen des Marktwächters Finanzen wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz abgemahnt. In einer Unterlassungserklärung bestätigt der Anbieter, künftig keine Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes zu veröffentlichen, ohne folgenden deutlich hervorgehobenen Warnhinweis aufzunehmen: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Für Verbraucher heißt das: Der Anbieter muss den Warnhinweis im Internet auf jeder Unterseite mit werblichem Inhalt platzieren und deutlich hervorheben, so wie es das Gesetz vorsieht.

Risikohinweise beeinflussen die Anlageentscheidung

„Bei Werbung für Produkte des Grauen Marktes werden Risiken häufig zwar erwähnt, aber nicht angemessen dargestellt. Das hat auch unsere Marktwächteruntersuchung gezeigt“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das Kleinanlegerschutzgesetz schreibt seit Juli 2015 einen Warnhinweis vor. Damit werden Verbraucher in Bezug auf die Risiken bei Vermögensanlagen besser informiert“, so Brandes. Dass ein entsprechender Hinweis Wirkung zeigt, hat auch eine im November 2016 von der Verbraucherzentrale Hessen in Auftrag gegebene bevölkerungsrepräsentative Umfrage ergeben. 70 Prozent der Befragten gaben an, dass dieser sie „sehr stark“ oder „eher stark“ bei der Anlageentscheidung beeinflussen würde.

Namensschuldverschreibungen sind Graumarktprodukte

Das Unternehmen Lacuna entwickelt und vertreibt Finanzprodukte. Das bemängelte Angebot ist die als „Energieportfolio I“ bezeichnete nachrangige Namensschuldverschreibung mit einer Mindestlaufzeit bis 2023, die mindestens bis September 2016 auf der Internetseite beworben wurde. Namensschuldverschreibungen lauten auf eine bestimmte Person und werden auch nicht an der Börse gehandelt. Sie sind Anlagen des Grauen Kapitalmarktes und unterliegen dem Vermögensanlagengesetz.

 

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