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Datum: 22.11.2023

vzbv-Klage gegen Berliner Sparkasse hat gute Aussichten auf Erfolg

Berliner Kammergericht hält Musterfeststellungsklage in wesentlichen Punkten für begründet, mehr als 1.000 Verbraucher:innen hatten sich angeschlossen

Die Berliner Sparkasse hatte im Jahr 2016 einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt haben. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese zusätzlichen Gebühren zurückzuzahlen, weshalb der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage einreichte. Bei der ersten mündlichen Verhandlung hat das Kammergericht Berlin mitgeteilt, die Klage gegen die Berliner Sparkasse in wesentlichen Punkten für begründet zu halten. Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Verbraucher:innen müssen mit einbezogen werden, wenn sie für ihr Konto mehr bezahlen sollen. Das Berliner Kammergericht hat das jetzt im Fall der Berliner Sparkasse bekräftigt. Als die Berliner Sparkasse die Gebühren im Dezember 2016 erhöhen oder sogar neu einführen wollte, hätte sie sich eine Zustimmung ihrer Kund:innen einholen müssen, wie das Gericht ausführte. Die Verbraucher:innen hätten den Preiserhöhungen auch nicht innerhalb von drei Jahren widersprechen müssen, um die höheren Gebühren abzuwenden.

Die Auffassung des Berliner Kammergerichts zeigt: Die mehr als 1.000 an der Musterfeststellungsklage teilnehmenden Verbraucher:innen haben gute Aussichten, dass sie gezahlte Gebühren zurückverlangen können.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Weil aus Sicht des Gerichts bestimmte Ansprüche verjährt sind, können angemeldete Verbraucher:innen erst ab dem Jahr 2018 gezahlte Mehrbeträge zurückverlangen.

Das Kammergericht hat eine Entscheidung für den 21. Februar 2024 in Aussicht gestellt.

Hintergrund: Bei einer Musterfeststellungsklage trifft das Gericht Feststellungen, die für die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen gleichermaßen gelten. Geschädigte müssen dann in einem zweiten Schritt selbst klagen und ihre Ansprüche durchsetzen.

Bei der neu eingeführten Sammelklage (Abhilfeklage) fällt dieser Schritt weg. Verbraucher:innen erhalten im Erfolgsfall direkt eine Leistung (zum Beispiel eine Rückzahlung), ohne dass sie noch einmal individuell klagen müssen.

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Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen

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