Die Europäische Kommission hat ein Diskussionspapier vorgelegt, wie Handelsabkommen künftig Arbeitnehmer- und Umweltrechte stärken können. Hintergrund ist, dass beim Abschluss von CETA – das EU-kanadische Handelsabkommen – kritisiert wurde, dass Umwelt- und Arbeitnehmerstandards nicht genauso verbindlich geregelt wurden wie etwa bei Regeln zu Handelserleichterungen.
- Die Stärkung von Arbeitnehmer- und Umweltrechten ist auch im Sinne von Verbrauchern. Wettbewerb auf Kosten der Umwelt oder von Arbeitnehmern ist langfristig für Verbraucher nicht nachhaltig.
- Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) muss die Europäische Kommission bei ihren Vorschlägen zur Gestaltung von Handelsabkommen grundsätzlich auch Verbraucherrechte stärker in den Blick nehmen.
- Der vzbv fordert: Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechte müssen einklagbar sein, deren Nichteinhaltung muss sanktioniert werden können.
„Arbeitnehmer- und Umweltrechte sind wichtige Bausteine für eine nachhaltige Handelspolitik. Auch Rechte der Verbraucher müssen in internationalen Handelsabkommen verankert werden“, fordert Linn Selle, Handelsexpertin beim vzbv. „Gleichzeitig müssen die Instrumente zur Durchsetzung dieser Rechte gestärkt werden.“
Bisher setzte die EU vor allem auf Dialog, etwa wenn es um die Umsetzung von Arbeitnehmerrechten ging. „Hier braucht es eine stärkere Verbindlichkeit. Es muss die Möglichkeit geben, Sanktionen zu verhängen, wenn ein Handelspartner gegen Regeln verstößt, die in einem Abkommen verankert wurden“, so Selle.
Bislang wird beim Verstoß gegen ein Handelsabkommen der EU, etwa gegen Umweltstandards, ein Expertendialog geführt. Handelssanktionen, wie sie für alle anderen Bereiche (außer die Kapitel zur Nachhaltigen Entwicklung) gelten, können nicht verhängt werden.
Der vzbv hat in einem Positionspapier die verbraucherpolitische Perspektive auf die Durchsetzung von Allgemeinwohlrechten in Handelsabkommen vorgelegt und wird diese mit der EU-Kommission diskutieren.