Die regelmäßige technische Untersuchung von Fahrzeugen und somit die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verkehrssicherheit und der Einhaltung von Umweltstandards ist in Deutschland durch das Synonym „TÜV“ bekannt und durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Dem vzbv liegt nun der Entwurf einer „Verordnung über die regelmäßige technische Untersuchung von Fahrzeugen und bestimmter Fahrzeugeinrichtungen“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor, der zukünftig die technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen regeln soll.
vzbv sieht Ergänzungsbedarf bei der neuen TÜV-Verordnung
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist ein regelmäßiger TÜV unerlässlich, um Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hohes Maß an Verkehrssicherheit zu bieten und die Einhaltung von Umweltstandards zu garantieren. Daher stimmt der vzbv der Verordnung prinzipiell zu, sieht in drei Punkten aber noch Anpassungsbedarf:
- Datensicherheits- und Datenschutzaspekte müssen durch eine Konkretisierung der Prüfanforderungen bei der Hauptuntersuchung verstärkt berücksichtigt werden. Beim aktuellen Trend zu hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen und einer stärkeren Vernetzung der Fahrzeuge mit anderen Autos oder mit der Verkehrsinfrastruktur müssen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass ihre Daten geschützt sind.
- Die Überprüfung des Abgasverhaltens bei der Hauptuntersuchung allein durch das Auslesen des Bordcomputers ist, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Dieselskandals, nicht ausreichend. Es sollte daher eine stichprobenartige Endrohrmessung eingeführt werden, die systematische Unregelmäßigkeiten aufdecken kann.
- Die bei der Hauptuntersuchung erhobenen und an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) übermittelten Fahrzeugdaten müssen dort so aufbereitet und angeboten werden, dass auch Verbraucher diese nutzen können, um sich beispielsweise über Fahrzeugrückrufe oder den Zustand eines bestimmten Fahrzeuges zu informieren.