Datum: 02.11.2017

Stärkung der Mitbestimmung in der Pflege

Interessensvertreter der Pflegebedürftigen fordern bessere organisatorische und finanzielle Ausstattung

Quelle: kupicoo - Fotolia.com

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  • Pflegebedürftige Menschen zahlen einen erheblichen Teil der Pflegeleistungen aus eigener Tasche.
  • Auf die Gestaltung der Pflege haben sie aber wenig Einfluss.
  • Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Mitarbeit auf Augenhöhe in den Selbstverwaltungsgremien im Interesse der Pflegebedürftigen ermöglichen.

Die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger Menschen, zu denen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, fordern CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf, in ihren Sondierungsgesprächen für eine Jamaika-Koalition die Weichen für eine Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen für die Aufgaben der Mitbestimmung in der Pflege zu stellen.

Zwar haben die Pflegereformen der letzten Jahre, allen voran das Pflege-Neuausrichtungsgesetz und die darauf basierende Pflegebedürftigen-Beteiligungsverordnung, mehr Mitwirkungsrechte in der Pflege-Selbstverwaltung geschaffen. Die Regelungen sind jedoch wenig wert, solange nicht Strukturen geschaffen werden, die zumindest denen der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss entsprechen.

Folgende fünf Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um die Beteiligung der Betroffenen finanziell und organisatorisch zu stärken:

  • Betroffenenverbände brauchen ein Stimmrecht in Verfahrensfragen vor dem Qualitätsausschuss Pflege.
  • Es muss eine Stabsstelle eingerichtet werden, die die Arbeit der Betroffenenverbände inhaltlich und organisatorisch unterstützt.
  • Für die Teilnahme an Sitzungen des Qualitätsausschusses muss es eine Kostenerstattung geben.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit muss einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss benennen.
  • Die Sitzungen des Qualitätsausschusses sowie die dort gefertigten Protokolle müssen grundsätzlich öffentlich sein.

Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband die BAG Selbsthilfe e.V., die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V., der Sozialverband Deutschland e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. und der Sozialverband VdK Deutschland e.V.

 

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Mehr Mitbestimmung in der Pflege | Forderungspapier der Verbände | November 2017

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Mara Schläfke

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