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Sebastian Reiling, Team Sammelklagen

Quelle: Gert Baumbach / vzbv

Datum: 16.09.2025

Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Streaminganbieter DAZN: Rund 4.500 Menschen machen bereits mit

Statement von Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband

Sebastian Reiling, Team Sammelklagen

Quelle: Gert Baumbach / vzbv

Nach einseitigen Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022 und Verbraucherärger: Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen DAZN. Mittlerweile haben sich mehr als 4.500 Verbraucher:innen der Sammelklage angeschlossen. Sebastian Reiling, Referent für Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Die Beteiligung an der DAZN-Sammelklage zeigt, dass zahlreiche Menschen die Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen wollen. Das Vorgehen von DAZN war ein klares Foulspiel an den Nutzerinnen und Nutzern. Das wollen wir gerichtlich feststellen lassen und dafür sorgen, dass Betroffene der Preissprünge Geld zurückbekommen. Wer sich ebenfalls der Sammelklage anschließen möchte, kann das weiterhin kostenlos machen.“

Hintergrund

Der Streaminganbieter DAZN hatte in den Jahren 2021 und 2022 seine Preise in laufenden Verträgen mehrfach einseitig angepasst. Trauriger Höhepunkt aus Sicht der Kund:innen: Bei der Preiserhöhung Mitte 2022 hatte der Anbieter seine Preise nahezu verdoppelt, das Monatsabo kostete beispielsweise plötzlich 29,99 Euro statt 14,99 Euro. Daraufhin stieg der Unmut unter Verbraucher:innen. Mehr als 2.000 Betroffene meldeten sich bei einem Aufruf der Verbraucherzentrale im Januar 2023. In der Folge reichte die Verbraucherzentrale die Sammelklage ein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Ansicht, dass die von DAZN für die Preiserhöhungen verwendeten Vertragsklauseln die Kund:innen unangemessen benachteiligt haben. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale die genannten Preiserhöhungen des Streaminganbieters für unwirksam erklären lassen und erreichen, dass Betroffene Geld zurückerhalten.

Die erste mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht Hamm findet am 4. September 2026 statt (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/24). Mindestens bis 25. September 2026, also noch ein Jahr lang, können sich Betroffene somit der Sammelklage anschließen.

Damit betroffene Kund:innen von einer Entscheidung profitieren und ihre Ansprüche nicht verjähren, können sie sich der DAZN-Sammelklage anschließen. Wie das geht, zeigt der Klage-Check der Verbraucherzentrale. Das Mitmachen ist kostenlos.

Hinweis: Eventuelle DAZN-Preiserhöhungen, die erst nach dem Jahr 2022 angekündigt wurden, sind von der Klage der Verbraucherzentrale nicht erfasst. Erfasst sind jedoch Fälle, in denen Verbraucher:innen mit Jahresabos den erhöhten Betrag erst im Jahr 2023 zahlen mussten.

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

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Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

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Infografik: So funktionieren Sammeklagen

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Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

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