Unternehmensverantwortung braucht gesetzliche Regeln und darf nicht nur auf freiwilligen Initiativen basieren. Deshalb zeigen fünf zivilgesellschaftliche Verbände in einem gemeinsamen Bericht auf, welche Voraussetzungen und Grenzen Multistakeholder-Initiativen brauchen.
Unter Multistakeholder-Initiativen versteht man Foren, „Runde Tische“, Dialoge oder Initiativen, die versuchen, für eine Branche soziale oder ökologische Standards bzw. Zertifizierungen festzulegen.
„Unternehmensverantwortung für Umwelt und Menschenrechte darf keine Kompromisslösung sein, die mit den verantwortlichen Beteiligten ausgehandelt wird, sondern muss primär durch verbindliche staatliche Regulierung erfolgen“, so Kathrin Krause, Referentin für nachhaltigen Konsum beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Multistakeholder-Initiativen wenig zielführend
Die Bundesregierung setzt verstärkt auf Multistakeholder-Initiativen, so zum Beispiel im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte und bei der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass Multistakeholder-Initiativen wenig zielführend sind und die erzielten Verhandlungsergebnisse oft hinter internationalen Standards zurückbleiben. Unter welchen Voraussetzungen Multistakeholder-Initiativen erfolgreich arbeiten können zeigt der Bericht der fünf zivilgesellschaftlichen Verbände auf.
„Dialogprozesse, die auf Leitlinien oder freiwilligen Verhaltenskodizes von Unternehmen abzielen, können rechtliche Instrumentarien bestenfalls ergänzen und sind kein Ersatz für verbindliche nationale und internationale Regelungen zur Unternehmensverantwortung“, so Krause.
Auch der vzbv ist Mitglied einiger Multistakeholder-Initiativen. Dazu zählen das Bündnis für nachhaltige Textilien und das CSR-Forum der Bundesregierung.
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