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Datum: 11.11.2021

Keine Industrieausnahmen zulasten privater Haushalte

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums zur CO2-Bepreisung

Kraftwerk im Abendlicht

Quelle: FTTstudio - fotolia.com

Die Bundesregierung will einigen Unternehmen die CO2-Bepreisung zumindest zum Teil erstatten. Die Erstattungen sollen aus dem Energie- und Klimafonds erfolgen. Der Anteil der von den privaten Haushalten erbrachten Mittel für die CO2-Bepreisung wird dadurch erhöht. Einmal mehr werden so Mittel aus der CO2-Bepreisung an die Industrie verteilt, die privaten Verbraucher:innen nicht mehr zur Verfügung stehen, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums.

Der vzbv fordert unter anderem

  • die vollständige Rückerstattung der CO2-Bepreisung an die privaten Haushalte, am besten mit einem Klimascheck in gleicher Höhe an jede Bürger:in.
  • eine klare Deckelung der Zusatzkosten, die von den Unternehmen als Ausgleich für die CO2-Bepreisung geltend gemacht werden können.
  • die Kopplung von finanziellen Erstattungen an die Unternehmen mit konkreten Anforderungen an die Verbesserung der Energieeffizienz dieser Unternehmen.

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Keine Industrieausnahmen zulasten der privaten Haushalte bei der CO2-Bepreisung | Stellungnahme des vzbv | November 2021

Keine Industrieausnahmen zulasten der privaten Haushalte bei der CO2-Bepreisung | Stellungnahme des vzbv | November 2021

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