Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute zu einer Experten-Anhörung zur 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geladen. Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nimmt als Sachverständige an der Anhörung teil. Die Gesetzesreform hat zum Ziel, die Digitalisierung der Wirtschaft auch im Wettbewerbsrecht zu verankern.
„Wir begrüßen es, dass mit der Gesetzesnovelle die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftslebens auch in der deutschen Wettbewerbspolitik anerkannt wird“, so Jutta Gurkmann. Die Wettbewerbsaufsicht müsse in der digitalen Welt Verbraucherinteressen angemessen berücksichtigen. Die drei wichtigsten Forderungen des vzbv an die Reform des Wettbewerbsrechts sind folgende:
- Bei der Feststellung der Marktbeherrschung sollten in Bezug auf die Digitalwirtschaft auch Verbundeffekte berücksichtigt werden. Denn der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten aus unterschiedlichen Diensten und die Verbundvorteile aus deren Kombination können für Plattformen einen wichtigen Wettbewerbsfaktor darstellen
- Verbraucher, die durch ein Kartell geschädigt wurden, sollen durch eine Pauschalierung ihrer Ansprüche entschädigt werden.
- Fernwärme muss künftig einer erleichterten Preismissbrauchsaufsicht unterliegen, wie es sie auch schon im Strom- und Gasmarkt gibt.
„Unabhängig von der Reform des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden Verbraucher sich aber erst dann gegen effektiv Kartellverstöße wehren können, wenn es die Möglichkeit einer Bündelung ihrer Ansprüche gibt – beispielsweise durch eine Musterfeststellungsklage“ so Jutta Gurkmann.