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- Bundesrat beschließt erneut Gesetzesinitiative, um unerlaubte Telefonwerbung zu bekämpfen.
- Das Unterschieben von Verträgen soll endlich ein Ende haben.
- vzbv fordert von Politik, rasch und konsequent zu handeln.
Am 27. April 2018 hat der Bundesrat beschlossen, erneut einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen. Der vzbv begrüßt diese erneute Initiative, nachdem ein gleichlautender Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem vergangenen Jahr im Bundestag bis zum Ende der vergangenen Legislaturperiode nie beraten wurde und der Diskontinuität unterfiel.
„Konsequentes gesetzliches Handeln bei unerlaubter Telefonwerbung ist notwendig“, sagt Julian Gallasch, Referent im Team Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Verbraucher werden nach wie vor durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt und ihnen werden auf diesem Wege Verträge untergeschoben. Das muss unterbunden werden.“
Wirtschaftlichen Anreiz entziehen
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind seit 2009 verboten. Die bei solchen Telefonaten mündlich geschlossenen Verträge sind aber trotzdem in den meisten Fällen gültig. „Für unseriöse Unternehmen besteht bislang ein Anreiz, Verbraucher mit Werbeanrufen zu überrumpeln und ihnen dabei unerwünschte Verträge unterzuschieben“, so Gallasch. Hier setzt die nun auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative an. Sie sieht vor, dass die bei Werbeanrufen geschlossenen Verträge nur wirksam sind, wenn Verbraucher das anschließend bereitgestellte Angebot in Textform, beispielsweise per Mail, genehmigen. Von Verbrauchern ausgehende telefonische Bestellungen wären weiterhin ohne eine solche Genehmigung möglich.
Zahlen belegen Handlungsbedarf
Zahlen bestätigten die Notwendigkeit, endlich konsequent zu handeln. Für das Jahr 2017 verzeichnete die Bundesnetzagentur alleine bis Ende November über 52.000 schriftliche Beschwerden. Im gesamten Jahr 2016 waren es dagegen lediglich 29.000 Fälle. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die Zahlen zeigen auch, dass bisherige Maßnahmen keinen durchschlagenden Erfolg gebracht haben.
Politik jetzt in der Pflicht
„Mit der erneuten Initiative des Bundesrates stehen die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag nun in der Pflicht. Der vzbv fordert schon seit mehr als zehn Jahren, die wirtschaftliche Attraktivität solcher Maschen zu beseitigen“, so Gallasch. Der erneute Gesetzentwurf des Bundesrates müsse nun zügig im Bundestag beraten werden.