Datum: 10.07.2017

G20: vzbv fordert mehr Verbindlichkeit

Abschlusserklärung der G20 bleibt beim Verbraucherschutz zu vage

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Quelle: Syda Productions - fotolia.com

  • Die Abschlusserklärung der G20 greift einige Forderungen des vzbv auf.
  • Die Belange der Verbraucher werden jedoch nicht gleichrangig neben die der Wirtschaft gestellt.
  • Der vzbv fordert die derzeitige und nächste Bundesregierung auf, sich für konkrete Verbesserungen beim digitalen Verbraucherschutz unter argentinischer G20-Präsidentschaft einzusetzen.

Am 8. Juli 2017 haben die G20-Staaten ihre Abschlusserklärung zum G20-Gipfel 2017 veröffentlicht. Die Erklärung greift einzelne Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für den Verbraucherschutz in der digitalen Welt auf. Verbraucherbelange erhalten dabei nicht das gleiche Gewicht wie die Belange der digitalen Wirtschaft.

Der vzbv begrüßt, dass die G20 das Thema Verbraucherschutz in der digitalen Welt in der Abschlusserklärung ausdrücklich adressieren. Die G20 greifen einige Forderungen des vzbv und der internationalen Verbraucherorganisation Consumers International (CI) auf. Genannt werden etwa der Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Verbraucherbildung, effektiver Wettbewerb und internationale Standards für digitale Produkte.

Die G20 gehen jedoch nicht weit genug. Wichtige Verbraucherthemen wie Produktsicherheit, effektive Rechtsdurchsetzung oder Netzneutralität bleiben außen vor. Hier verweisen die G20 auf die weiteren Diskussionsprozesse auf Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) oder auf die „Road Map“, die von den G20-Digitalministern im April 2017 beschlossen wurde. Die „Road Map“ bleibt beim Verbraucherschutz aber vage.  

Die G20-Staaten verpassen somit die Chance, sich auf fundamentale Eckpfeiler des Verbraucherschutzes festzulegen. Es fehlt zudem der Auftrag, konkrete Empfehlungen oder Strategien zur Verbesserung des grenzüberschreitenden digitalen Verbraucherschutzes zu erarbeiten.

Perspektive wechseln – Verbraucherinteressen gleichrangig berücksichtigen 

Unklar ist zudem, in welchem Maße die Perspektive der Nachfrageseite, also die der Verbraucher, in der Digitalpolitik Berücksichtigung finden wird. Es fehlt ein klares Statement, dass die Belange der Verbraucher in der weiteren Zusammenarbeit gleichrangig neben den Belangen der digitalen Wirtschaft stehen sollen.

vzbv und CI hatten zudem Kriterien für die Messung des Verbrauchervertrauens und Verbraucherschutzniveaus vorgelegt und gefordert, regelmäßig repräsentative Daten zu erheben, um daran die internationale Politik auszurichten. Zwar haben die G20-Digitalminister in ihrer „Road-Map“ die Notwendigkeit einer faktenbasierten Regulierung erkannt. Doch ist unklar, in welchem Maße dabei die Perspektive der Verbraucher angelegt wird. Wird eine allein am Wachstum der Digitalwirtschaft orientierte, makroökonomische Sicht angelegt, käme es zu einer rein anbieterorientierten Politik. Drängende Probleme der Verbraucher würden dann auch zum Nachteil der Digitalwirtschaft schlicht ignoriert.

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