Am 9. Mai 1950 hielt der französische Außenminister Robert Schuman eine Rede, die den Auftakt für die heutige Europäische Union bildete. Seither gilt der 9. Mai als Europatag. Neun europäische Verbraucherorganisationen nehmen dies zum Anlass, in einem gemeinsamen Brief an die politischen Entscheidungsträger zu appellieren, Verbraucher ins Zentrum ihrer Überlegungen zur Zukunft der Europäischen Union zu stellen.
Am 9. Mai 1950 gab Robert Schuman seine berühmte Erklärung ab, die den Grundstein für die heutige Europäische Union legte. Zur selben Zeit wurden die ersten Verbraucherorganisationen in Europa gegründet. Verbraucherinnen und Verbraucher wünschten sich schlichtweg eine unabhängige Beratung, wenn sie Kühlschränke, Waschmaschinen und später auch Finanzprodukte und Versicherungen in einem sich rasant verändernden Marktumfeld auswählten.
Im Zuge der europäischen Einigung nahm auch die Suche der Verbraucherinnen und Verbraucher nach den besten Produkten und Dienstleistungen sowie der Schutz vor unlauteren Praktiken eine europäische Dimension an. Seit der Annahme des europäischen Verbraucherprogramms im Jahr 1975 prägt die EU-Verbraucherpolitik deshalb unsere Lebensmittelkennzeichnung, das Kaufrecht, die Produktsicherheitsstandards und die Anforderungen an Kreditinformationen. Viele Europäerinnen und Europäer sind sich nicht bewusst, dass eine Vielzahl ihrer Verbraucherrechte der EU-Gesetzgebung entspringt. Tatsächlich wurde über Jahrzehnte ein robuster verbraucherpolitischer EU-Rahmen geschaffen, von dem EU-Bürgerinnen und Bürger immens profitieren.
Starke EU-Vorgaben verpflichten Lebensmittelhändler – von der Bäuerin bis zur multi-nationalen Supermarktkette – Hygienevorschriften und Sicherheitsvorschriften zu befolgen. Dank eines EU-weiten Warnsystems werden gefährliche Nahrungsmittel effizient vom Markt genommen. Kennzeichnungspflichten ermöglichen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern herauszufinden, was in ihrem Essen steckt und die gesündeste Auswahl zu treffen, wenn sie dies möchten.
EU-Verordnungen sorgen dafür, dass Kinderspielzeug, das wir in Shops überall auf dem Kontinent kaufen können, unsere Kinder nicht verletzt oder vergiftet. Sie sorgen dafür, dass Alltagsdinge wie Föns oder Babykleidung Sicherheitsstandards erfüllen, egal wo sie hergestellt werden. Auch hier sorgt ein zwischenstaatliches Warnsystem dafür, dass unsichere Produkte zügig vom Markt genommen werden.
Wenn ein Flug ausfällt oder Verspätung hat, oder wenn Reisenden verweigert wird, an Bord zu gehen, dann sind Verbraucherinnen und Verbraucher dazu berechtigt, Hilfe in Anspruch zu nehmen und eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
In noch viel mehr Bereichen hat EU-Recht den Verbraucheralltag positiv beeinflusst. Zum Beispiel indem starke Gesetze zum Inverkehrbringen von chemischen Produkten, medizinischen Erzeugnissen und Kosmetika erlassen wurden. In der EU gibt es ein einheitliches Widerrufsrecht mit dessen Hilfe von Online-Käufen zurückgetreten werden kann, ein einheitliches Datenschutzrecht mit hohen Standards, die Abschaffung von Roaminggebühren und so vieles mehr. Was die EU für den Verbraucher erreicht hat, ist hervorragend. Die EU hat ein Schutzniveau für Verbraucher geschaffen, das als Inspiration für Verbraucherinnen und Verbraucher überall auf der Welt dient.
Nichtsdestotrotz haben politische Krisen, eine wachsende Kluft zwischen der politischen Elite und ihren Wählerinnen und Wählern sowie der bevorstehende Austritt eines ihrer größten Mitglieder der Europäischen Union geschadet. Darum sind die diesjährigen Feierlichkeiten zur Erinnerung an die Schuman-Erklärung sowie zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge nicht ungetrübt. Es überrascht nicht, dass Politiker aller Couleur die EU und damit auch ihre Mitgliedstaaten aufrufen, näher an die Menschen zu rücken.
Verbraucherpolitik ist einer der Bereiche, wo die EU direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten und ihr Leben positiv beeinflussen kann. Verbraucherpolitik kann das Vertrauen der Menschen in eine immer komplexere Gesellschaft wiederherstellen. Die EU könnte die Pionierin werden bei der Lösung einer Reihe von Verbraucherproblemen: die EU könnte ein Instrument einführen, um EU-weite Sammelklagen vor Gerichten zu ermöglichen; sie könnte sogenannte „No-Show“-Klauseln (Nichtantrittsklauseln) in Beförderungsverträgen mit Fluglinien verbieten und sie könnte längere Gewährleistungsfristen für langlebige Gebrauchsgüter setzen und vieles mehr.
Darum rufen wir, Verbraucherorganisationen aus ganz Europa, zusammengeschlossen als Netzwerk in der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC), die europäischen und nationalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dazu auf, den Verbraucher ins Zentrum ihrer Überlegungen zur Zukunft der Europäischen Union zu stellen.
Altroconsumo (Italien)
Consumentenbond (Niederlande)
Danish Consumer Council (Dänemark)
Swedish Consumer Council (Schweden)
UFC-Que Choisir (Frankreich)
Organización de Consumidores y Usuarios (Spanien)
Test-Achats/Test-Aankoop (Belgien)
Verbraucherzentrale Bundesverband (Deutschland)
Slovene Consumer Association (Slovenien)