Datum: 15.03.2017

EU-Kontrollverordnung - ein Rahmen, der gestaltet werden muss

Bund und Länder müssen diesen für eine schlagkräftigere Lebensmittelüberwachung nutzen

Lebensmittelkontrolle

Quelle: gerhard seybert – fotolia

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben über eine Verschärfung der Lebensmittelkontrollen in der EU abgestimmt. Der vzbv begrüßt, dass die EU-Kontrollverordnung einen neuen Rahmen bietet – der nun mit Leben zu füllen ist.

Die Verordnung soll die Arbeit der Behörden modernisieren. Sie können etwa für Kontrollen Lebensmittel anonym online bestellen, die dann als offizielle Probe gelten. Außerdem sollen sie kostendeckende Gebühren erheben können. Auch zur Regelung finanzieller Sanktionen enthält die Verordnung Hinweise. Das Ziel: Lebensmittelbetrug soll sich für Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich lohnen.

Ob Verbraucherinnen und Verbraucher von der neuen Verordnung profitieren, liegt einerseits in der Gestaltung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsregelungen der EU, die noch ausstehen. Andererseits aber müssen nun auch die EU-Mitgliedsstaaten gestalten.

EU-Mitgliedsstaaten sind am Zug

„Die EU-Kommission lässt in der Verordnung erkennen, welche Elemente sich weiter entwickeln sollen. Dazu gehören Transparenz- und Bewertungssysteme amtlicher Überwachungsergebnisse. Auch soll zukünftig systematischer in Bezug auf Irreführung und Betrug sowie auf Tierschutz und Tierwohl kontrolliert werden. Jetzt liegt es an Bund und Ländern, dies auch national möglich zu machen“ so Jutta Jaksche, Referentin für Lebensmittelpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Aus Sicht des vzbv sind besonders folgende Punkte national anzugehen:

  1. Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, dass Behörden Ergebnisse und Bewertungen der Lebensmittelüberwachung veröffentlichen, etwa über ein Kontrollbarometer-System. Verbraucher sollten über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informiert werden. Dafür braucht es in Deutschland ein einheitliches Gesetz auf Bundesebene.
  2. Die neue Verordnung betont wie bisher den risikoorientierten Ansatz, das heißt vorrangig müssen sich die Lebensmittelkontrolleure auf Fälle konzentrieren, die die Gesundheit gefährden könnten. Irreführungen oder systematische Betrugsfälle wie etwa das Strecken von hohen Produktqualitäten mit minderwertigen bei Ölen, Honig oder Fisch, hätten danach erst zweite Priorität. Gleichzeitig betont die Verordnung dass die Kontrolle auf Irreführung und Betrug sowie die Einhaltung von Tierschutz und Tierwohl verbessert werden muss. Mit den Neuregelungen zur kostendeckenden Kontrolle haben die Bundesländer mehr Möglichkeiten dafür Ressourcen zu schaffen.
  3. Die Verordnung schafft die Möglichkeit, Aufgaben der Lebensmittelüberwachung an das Betriebspersonal zu delegieren. Wie Behörden mögliche Interessenskonflikte dieser Unternehmen kontrollieren sollen, wenn eigenes Personal Kontrollaufgaben übernimmt, bleibt aber unklar. Die Lebensmittelüberwachung steht hier vor einer neuen Herausforderung.

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