- Reform des Bauvertragsrechts bringt mehr Sicherheit, Transparenz und Verbindlichkeit.
- vzbv begrüßt die Gesetzesnovelle als wichtigen Schritt für den Schutz privater Bauherren.
- Bauverträge können künftig widerrufen werden.
Am 10. März 2017 ist im Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt diese Novellierung und sieht darin einen wichtigen und dringend notwendigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz für private Bauherren.
Dazu gehört insbesondere, dass Bauunternehmer künftig verpflichtet werden sollen, Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt. So wird in Zukunft unter anderem die Transparenz von Baubeschreibungen durch Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard erhöht und eine bessere Vergleichbarkeit von Angeboten ermöglicht.
Neue Regelungen bringen mehr Sicherheiten für Bauherren
Damit Bauherren Förderbedingungen einhalten, einen Kredit beantragen oder Nachweise für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbringen können, benötigen sie entsprechende Unterlagen vom Bauunternehmer. Dieser ist zukünftig verpflichtet, Unterlagen über das Bauvorhaben zu erstellen und vor Vertragsabschluss den Bauherren auszuhändigen.
Der vzbv begrüßt, dass mit der Reform des Bauvertragsrechts die am Bau beteiligten Parteien verpflichtet werden sollen, im Bauvertrag eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen. Außerdem unterstützt der vzbv ausdrücklich das geplante Recht für Bauherren, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen zu können. Damit werden die Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen geschützt.
Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2018 gelten.