- Eine wirksame Schmerzbehandlung ist für Patientinnen und Patienten sehr wichtig.
- Patienten werden bei akuten Schmerzen uneinheitlich und verbesserungswürdig versorgt.
- Patientenvertretung stellt Antrag für Qualitätssicherungsverfahren um Situation zu verbessern.
Eine gute Schmerzbehandlung erspart den Betroffenen viel Leid und trägt nachweislich zu einer schnelleren Genesung bei. Umgekehrt kann unzureichende Schmerzbehandlung dazu führen, dass Schmerzen chronisch werden. Trotzdem gibt es weder flächendeckende Konzepte zum Schmerzmanagment noch Transparenz darüber, welche Krankenhäuser ihre Patienten gut versorgen.
Das zeigen Patientenberichte und wissenschaftliche Erhebungen.
Um die Situation für Patienten zu verbessern hat die Patientenvertretung, deren Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist, einen Antrag im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für ein Qualitätssicherungsverfahren gestellt.
„Nun wünschen wir uns, dass dieses wichtige Anliegen auch möglichst rasch aufgegriffen und konkret umgesetzt wird“, sagt Ilona Köster-Steinebach, Referentin für Gesundheitspolitik beim vzbv.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.