Datum: 09.04.2020

Geänderte Energiepreise im laufenden Vertrag

Der vzbv ruft Verbraucher auf, gestiegene Energiepreise im laufenden Vertrag zu melden

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Quelle: antonioguillem - fotolia.de

  • Einzelne Verbraucher berichten von Preissteigerungen ihres Grundpreises um beinahe 500 Prozent.
  • Unverständlich formulierte Mitteilungsschreiben vernebeln Preiserhöhungen.
  • Verbraucher nutzen aufgrund intransparenter Preiserhöhungsschreiben nicht ihr Sonderkündigungsrecht.

Mitteilungen der Energielieferanten, die drastische Erhöhungen des Arbeits- und/oder Grundpreises ankündigen, sorgen bei Verbrauchern wiederholt für Ärger. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Entwicklung jetzt unter die Lupe und ruft Verbraucher auf, der Marktbeobachtung relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben heute eine sehr gute Nachricht für Sie" – was zunächst so positiv im Schreiben eines Energieanbieters beginnt, entpuppt sich erst beim sorgfältigen Lesen als saftige Preiserhöhung. Immer wieder erreichen den vzbv Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von drastischen Strom- und Gaspreiserhöhungen sowie fehlenden oder intransparenten Preiserhöhungsmitteilungen berichten. „Energielieferanten sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher rechtzeitig sowie auf transparente und verständliche Weise über sich ändernde Energiepreise zu informieren“, sagt Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie. „Auch auf ihr Recht zur Sonderkündigung müssen Verbraucher in diesen Fällen hingewiesen werden“, so Lund.

Verklausuliert statt verständlich

„Verklausulierte Formulierungen in den Mitteilungsschreiben, die die eigentliche Kernaussage – also die Preiserhöhung – vernebeln, führen dazu, dass die Verbraucher nicht von ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen", sagt Lund. Verbraucher müssen auf Feinheiten im Text achten, zum Beispiel auf Zahlen, die nicht als Ziffern, sondern ausgeschrieben im Fließtext stehen und so beim bloßen Überfliegen des Textes nicht auffallen.

Daher starten die Experten im Team Marktbeobachtung Energie nun einen Verbraucheraufruf: Verbraucher, die aktuell oder in den letzten Jahren eine Preiserhöhung ihres Energieanbieters erhalten haben, sind aufgefordert, sich zu melden und ihre relevanten Unterlagen hochzuladen.

Der Aufruf zielt darauf ab, vertiefende Erkenntnisse über Preiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis zu bekommen. Es soll insbesondere untersucht werden, welcher der Preisbestandteile – Arbeits- und/oder Grundpreis – sich durch die Preissteigerung erhöht, um anhand der Ergebnisse die Wahrung von Verbraucherinteressen gezielt in den Blick zu nehmen.

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