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Patientinnen und Patienten in Arztpraxen werden von 1. Juni 2020 an einem unnötigen Risiko ausgesetzt. Der Grund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute zwei Anträge der Patientenvertretung abgelehnt, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gehört. Die Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege läuft nun zum 31. Mai aus.
Die Patientenvertreter hatten beantragt, die Regelung bis zum 30. Juni fortzusetzen. Als Alternative hatten die Patientenorganisationen vorgeschlagen, dass eine telefonische Krankschreibung künftig zumindest für schwer chronisch kranke Patienten möglich sein sollte, sofern sie in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Damit sollte diese Patientengruppe vor kurzfristigen Fahrten und langen Wartezeiten in vollen Arztpraxen geschützt werden. Beide Anträge lehnte der G-BA ab. Patientenvertreter kritisierten die Beschlüsse als „nicht nachvollziehbar“.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.