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Quelle: Alexander Raths - fotolia

Gesundheit & Pflege

Verbraucherreport 2023

Ärger mit Kranken- und Pflegekassen

Wer krank oder pflegebedürftig ist, braucht schnell und unkompliziert Hilfe. Umso ärgerlicher, wenn sich Kranken- oder Pflegekassen sperren. Mehr als vier von zehn der insgesamt mehr als 5.300 Beschwerden im Gesundheits- und Pflegebereich im Jahr 2022 beziehen sich auf diese Kostenträger (45 Prozent). Zu den häufigsten Gründen gehören Probleme bei der Beitragsbemessung oder Probleme mit dem Bescheid. Auch über Ärzt:innen oder Apotheker:innen gibt es regelmäßig Beschwerden, etwa wenn Leistungen nicht wie vereinbart erfüllt werden oder wenn Patient:innen Probleme mit Verträgen oder Rechnungen haben.

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5.339

Beschwerden zum Thema Gesundheit und Pflege wurden im Jahr 2022 in den Verbraucherzentralen erfasst.

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45%

aller Beschwerden im Gesundheitsbereich beziehen sich auf Kostenträger wie Kranken- oder Pflegekassen.

Videosprechstunden: Lücken beim Datenschutz  

Videosprechstunden sind eine sinnvolle Ergänzung im Gesundheitsbereich. Wenn sie gezielt eingesetzt werden, können sie den Behandlungsprozess ergänzen, den Zugang zu ärztlicher Versorgung verbessern und Ansteckungsrisiken in Arztpraxen mindern. Doch bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, zeigen sich immer wieder Datenschutzlücken. Das ist das Ergebnis einer vzbv-Untersuchung aus dem Februar 2023, die im Rahmen des Projekts Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten entstanden ist.

Den digitalen Gesundheitsmarkt im Blick

Mit dem Projekt Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten analysiert der vzbv gezielt digitale Angebote aus Verbrauchersicht. Ziel des Projekts ist, Verbraucher:innen vor Problemen im Zusammenhang mit neuen digitalen Angeboten im Gesundheitsbereich zu warnen sowie zuständige Aufsichtsbehörden über relevante Fehlentwicklungen zu informieren.

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Patientenrechte stärken

Patient:innen haben gegenüber Ärzt:innen oder anderen Behandler:innen bestimmte Rechte. Dazu gehört etwa das Recht, über die Behandlung aufgeklärt zu werden oder Einsicht in Behandlungsunterlagen zu nehmen. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, haben Patient:innen ein Recht auf Schadensersatz. Allerdings ist es extrem schwer, dieses Recht in der Praxis durchzusetzen. Der vzbv fordert daher eine Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes und eine Stärkung der Patientenrechte.

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