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Quelle: Jürgen Fälchle - fotolia.com

Datum: 17.05.2024

Wenn die Praxis zur Kasse bittet: Wie viele “IGeL” sind gut für die Gesundheit?

Lightning-Talk von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv, auf der re:publica

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Quelle: Jürgen Fälchle - fotolia.com

Wann: Dienstag, 28. Mai 2024, 14:15 bis 14:45 Uhr
Wo: Lightning Box 1 | STATION Berlin Luckenwalder Str. 4-6 10963 Berlin
Anmeldung: erforderlich

Individuelle Gesundheitsheitsleistungen – kurz IGeL – sind Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen. Zum Beispiel spezielle Augen- oder Ultraschalluntersuchungen. Patient:innen zahlen sie aus eigener Tasche. Für Arztpraxen sind Selbstzahlerleistungen ein lukrativer Dazuverdienst. Dabei ist bei IGeL-Leistungen der Nutzen nicht immer belegt.

Den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Länder erreichen immer wieder Anfragen und Beschwerden zu IGeL. Verbraucher:innen berichten, dass die Selbstzahlerleistung positiver als die Kassenleistung dargestellt wird oder dass ihre Behandlung gar vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wird.  

Aber ist das erlaubt? Gibt es Regeln, an die sich Ärzt:innen bei IGeL halten müssen? Im Lightning-Talk gibt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), einen Einblick in die Rechte von Patient:innen und wie der vzbv sich für Patient:innen stark macht. 

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