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Thomas Moormann

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

02.06.2026

Gute Ansätze, ungerechte Lasten: Warum das Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch nicht überzeugt

Gastbeitrag von Thomas Moormann im Tagesspiegel Background

Thomas Moormann

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Weniger Geld ausgeben, mehr Nutzen schaffen: So will die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stabilisieren. Der Gesetzentwurf zeigt hoffnungsvolle Ansätze, verteilt die finanziellen Lasten jedoch nicht gerecht, hier liegen seine Schwächen.

Die Stärken des Gesetzentwurfs

Starten wir positiv: Was keinen Nutzen hat oder nicht bedarfsorientiert erbracht wird, gehört nicht in die GKV. Das Umdenken bei den Früherkennungsuntersuchungen (zielgerichteter und risikoadaptierter), bei den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Aus für Homöopathie und Anthroposophie) und bei mengenanfälligen Eingriffen (obligatorische Zweitmeinung) sind der richtige Ansatz. Sollte die Politik diesen Weg in den nächsten Jahren konsequent weitergehen, setzt das Gesetz einen wichtigen Trend. Doch der Weg kann holprig werden: Wenn Krankenkassen private Zusatzversicherungen für unwirksame Leistungen vermitteln dürfen, dann sendet das widersprüchliche Signale. Eine solche Inkonsequenz macht den Gesetzgeber unglaubwürdig.

Viel Präventionspotenzial bergen die angekündigten Abgaben auf gezuckerte Getränke, Tabakerzeugnisse und Spirituosen. Wie wirksam die Maßnahmen tatsächlich im Alltag der Menschen sein werden, wird von ihrer konkreten Ausgestaltung abhängen. Aber zunächst gilt: Die Lenkungsabgaben müssen jetzt ins Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufgenommen werden, damit sie mit angemessenen Umsetzungsfristen ab 2028 wirksam werden. Erzielte Einnahmen müssen zweckgebunden in die Prävention durch lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsmaßnahmen gehen. Nicht in den Haushalt des Bundes und nicht in den Haushalt der Krankenkassen. 

Finanzielle Lasten werden ungerecht verteilt 

Das Gesundheitsministerium wird nicht müde, zu betonen, dass die Reform die Lasten ausgewogen verteilt. Allerdings sind aus dem 10-prozentigen Belastungsanteil der Patient:innen im FKG-Bericht über 15 Prozent im Gesetzentwurf geworden. Das stellt die Ausgewogenheit in Frage. Das Solidarsystem dient dazu, Einkommensschwache und Kranke zu stützen. Erhöhte Zuzahlungen und Eigenanteile beim Zahnersatz aber sanktionieren Krankheit. Sie beeinträchtigen die Gesundheitschancen vulnerabler Gruppen, denn sie halten Patient:innen mit geringen Einkommen davon ab, notwendige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dagegen hilft auch nicht das finanzmathematische Argument, dass die Zuzahlungen seit 2004 nicht mehr erhöht wurden. Auch Belastungsgrenzen helfen nur bedingt, weil das Kostenerstattungsverfahren abschreckende Vorauszahlungen erfordert und in der Abwicklung wenig verbraucherfreundlich ist. Die FKG hatte erhöhte Zuzahlungen mit dem Warnhinweis versehen, dass sie den Versorgungszugang für Versicherte erschweren könnten. Daher ist es unverständlich, dass es diese Maßnahme in den Gesetzentwurf geschafft hat. Konsequent wäre es, auf die Anhebung der Zuzahlungen und Eigenanteile zu verzichten und stattdessen andere Maßnahmen aus dem FKG-Bericht zu wählen. 

Die Koalition erwartet Solidarität, doch ausgerechnet der Bund spielt nicht mit  

Der Bundeszuschuss zur GKV soll um pauschal zwei Milliarden Euro sinken. Das sendet ein fatales Signal. Denn was einmal gemacht wurde, lässt sich jederzeit wiederholen. Das konterkariert das Einsparziel des Gesetzes und es belastet die Ausgewogenheit der Reform, zumal Privatversicherte verschont werden. Es führt den lobenswerten Einstieg des Bundes in die Gegenfinanzierung der nicht gedeckten Gesundheitsausgaben der Grundsicherungsempfänger ad absurdum. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es die Bundespolitik war, die in den vergangenen Jahren die Ausgabendynamik der GKV wesentlich befeuert hatte. 

Neue Beitragsregeln treffen auch einkommensschwache Familien 

Mit einem neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für nicht erwerbstätige Lebenspartner:innen will die Bundesregierung mehr Beitragsgerechtigkeit schaffen. Doch das Modell ist kompliziert, bricht mit bewährten Prinzipien und belastet auch Familien mit geringen Einkommen. Tragen sollen den neuen Beitrag ausschließlich Arbeitnehmer. Dies steht der paritätischen Beitragsfinanzierung entgegen. Das durchaus berechtigte Anliegen, einkommensstarke Einverdienerhaushalte stärker heranzuziehen, ließe sich mit einem Partnersplitting unbürokratischer und gerechter erreichen. Ehe- und Lebenspartner haben aktuell Beitragsvorteile, wenn ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und das andere unterhalb liegt. Partner mit ähnlichem Familieneinkommen zahlen mehr Beitrag, wenn beide Einzeleinkommen unterhalb der BBG liegen. Ein Partnersplitting, dass die Beitragslast am Familieneinkommen bemisst, maximal bis zur doppelten BBG, würde das ändern. Gerechtigkeit, Solidarprinzip und Einnahmebasis würden gestärkt, niedrige Familieneinkommen blieben verschont. 

Die Bevölkerung nimmt die Reform als ungerecht wahr 

Die Bundesregierung beschreibt die Finanzlage der GKV als dramatisch. Das erfordere einen substanziellen, angemessenen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen zur finanziellen Konsolidierung, eine gemeinsame Kraftanstrengung. So steht es im Koalitionsvertrag. Doch nach Zahlen des ZDF-Politbarometers vom 8. Mai sind für 80 Prozent der Befragten die Belastungen ungerecht verteilt und die finanziellen Probleme bleiben ungelöst. Damit fehlt es dem Entwurf weitgehend an Zustimmung in der Bevölkerung. Daran sollte die Koalition arbeiten. Das dürfte schwerfallen, solange sich mit dem Bund ein gewichtiger Akteur weitgehend aus der Verantwortung nimmt. Wenig hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, dass die Zuzahlungsgrenzen der Patient:innen künftig automatisch mit der Preisentwicklung steigen sollen, der Bundeszuschuss aber nicht. Sinnvoller wäre es, den Zuschuss nicht zu kürzen und ebenfalls dynamisiert anzupassen – oder auf höhere Zuzahlungen zu verzichten. Das wäre gerechter und würde Akzeptanz schaffen.

Verbändebeteiligung ernst nehmen

Das viel zu kurze Stellungnahmeverfahren zum Referentenentwurf war zurecht ein großer Aufreger für alle Verbände. Besser hatte es die FKG gemacht. Nur so haben es einige gute Vorschläge in den Gesetzentwurf geschafft. Erfreulich ist auch die Evaluationsvorgabe, denn sie ermöglicht es, die Maßnahmen zeitnah anzupassen, wenn sie sich negativ auf die Qualität oder den Zugang zur Versorgung auswirken. Dazu ist es allerdings notwendig, relevante Erkenntnisse nicht erst Ende 2030 vorzulegen. Dann käme jede Korrektur zu spät. 

Entwurf hat sich von finanzieller Nachhaltigkeit weit entfernt

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Regierung die Ausgabendynamik ab 2027 bremsen. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) hatte 66 Maßnahmen mit einer Finanzwirkung von 42 Milliarden Euro entwickelt. Im aktuellen Entwurf bleiben nur 16 Milliarden übrig. Da ist deutlich mehr möglich. So aber würde die GKV bereits 2029 wieder rote Zahlen schreiben. Finanziell nachhaltig ist das also nicht. Deshalb wird die Koalition in der anstehenden Strukturreform um weitere finanzwirksame Maßnahmen nicht herumkommen. Und auch diese werden schnell greifen müssen. 

Dieser Gastbeitrag ist zuerst am 02.06.2026 im Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health erschienen.

 

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