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Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 21.11.2002 (10 O 5115/02)
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Verhindern Kontrollmechanismen die ungehinderte Kreditgewährung seitens der Direktbank, haftet diese nicht auf Schadenersatz, wenn der Kunde bei der Eingabe des Kaufauftrages per Internet versehentlich einen falschen Geldbetrag angibt. Dem LG Nürnberg-Fürth folgend, führte die Falschangabe nicht zu einer Insolvenz des Kunden, so daß eine Überprüfungspflicht der Bank und ein daraus resultierender etwaiger Anspruch auf Schadenersatz entfällt.
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Datum der Urteilsverkündung: 21.11.2002