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Datum: 09.05.2023

Verbraucher:innen vor untergeschobenen Verträgen schützen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) über das Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel abgegeben. Die BNetzA setzt mit den zur Konsultation gestellten Regelungen EU-Vorgaben um, nachdem spätestens ab 2026 der technische Vorgang eines Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein muss.

 Vertragsänderungen im Fernwärmemarkt

Quelle: highwaystarz/Fotolia

Der vzbv begrüßt grundsätzlich die Einführung eines beschleunigten Prozesses zum Lieferantenwechsel bei Energielieferverträgen. In seiner Stellungnahme weist der vzbv allerdings darauf hin, dass sich hierdurch das immer schwerwiegender werdende Problem ungewollter Lieferantenwechsel aufgrund untergeschobener Verträge verschärfen könnte. Aus Sicht des vzbv ist es deshalb notwendig, Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die bei ungewolltem Lieferantenwechsel einen Rückabwicklungsprozess des Lieferantenwechsels ermöglichen.

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Verbraucher:innen vor untergeschobenen Verträgen schützen | Stellungnahme des vzbv | Mai 2023

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zur Konsultation der Bundesnetzagentur BK5-22-024: Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) | vzbv-Stellungnahme | Mai 2023

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