Datum: 16.03.2017

Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation gewährleisten

Stellungnahme des vzbv zum EU-Kommissions-Vorschlag einer ePrivacy-Verordnung

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Quelle: rawpixel - fotolia.com

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 einen Gesetzesvorschlag für eine Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation veröffentlicht. Sie soll die bisherige Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ablösen. Somit soll die neue EU-Verordnung ab Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung detaillieren und ergänzen.

Der Vorschlag enthält viele verbraucherfreundliche Ansätze, aber auch einige kritische Punkte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) müssen noch viele Detailfragen geklärt werden.

Die ausführliche Stellungnahme des vzbv finden Sie hier zum Download.

Downloads

Gewährleistung der Privatsphäre und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation | Stellungnahme des vzbv | 15. März 2017

Gewährleistung der Privatsphäre und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation | Stellungnahme des vzbv | 15. März 2017

Gewährleistung der Privatsphäre und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation | Stellungnahme des vzbv | 15. März 2017

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