Am 15. Februar hat das europäische Parlament dem „Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) zugestimmt. Das Abkommen soll die Zolltarife für die meisten Waren und Dienstleistungen sowie Handelshemmnisse beseitigen. Außerdem haben sich die EU und Kanada darauf geeinigt, ihre Konformitätsbescheinigungen für eine breite Palette von Produkten, von Elektrogeräten bis hin zu Spielzeug, gegenseitig anzuerkennen. So werden Doppelprüfungen vermieden. Für Streitigkeiten mit Investoren wird eine eigenständige Gerichtsbarkeit eingerichtet.
Die noch ausstehende Zustimmung des kanadischen Parlaments gilt als Formsache. Dann können die Teile des Handelsabkommens, welche in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, bereits im April 2017 vorläufig in Kraft gesetzt werden. Da das Abkommen auch Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten erfasst, müssen für eine umfassende Ratifizierung alle nationalen Parlamente der europäischen Mitgliedsländer zustimmen. Mit dem endgültigen Inkrafttreten von CETA ist daher erst in einigen Jahren zu rechnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass das Abkommen keine konkreten Vorteile für Verbraucher beinhaltet.
Dieses und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 6. bis 19. Februar 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.
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