
Quelle: vzbv
Keine Entschädigung für Bahnreisende bei höherer Gewalt
Die Unterhändler von EU-Parlament und EU-Ministerrat einigten sich am 1. Oktober 2020 vorläufig auf eine Neuregelung der Rechte von Bahnreisenden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stellen der Rat und somit die EU-Mitgliedstaaten die Interessen der Bahnunternehmen beispielsweise mit der Regelung zu höherer Gewalt über die der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sammelklagen für Verbraucher auf der Zielgeraden
Der EU-Ministerrat bestätigte am 21. September 2020 die mit dem Europäischen Parlament (EU-Parlament) erzielte vorläufige Einigung über Sammelklagen für Verbraucher. Damit sollen Verbraucher vor Massenschadensereignissen wie dem Dieselskandal geschützt werden. Der Anwendungsbereich der kollektiven Klage wird neben dem allgemeinen Verbraucherrecht auch Verstöße in Bereichen wie Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Reisen und Tourismus, Energie, Telekommunikation, Umwelt und Gesundheit sowie Rechte von Flug- und Bahnreisenden umfassen.
EU-Kommission schlägt Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors vor
Die EU-Kommission hat am 24. September 2020 ein Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgelegt. Dieses soll Verbrauchern bessere Finanzprodukte bieten und neue Finanzierungskanäle für Unternehmen eröffnen.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 21. September bis 4. Oktober 2020 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen. Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie sich hier in die Empfängerliste eintragen.