Die EU-Kommission hat am 28. September 2017 Vorschläge zur Überarbeitung der geltenden Vorschriften für die Rechte der Bahnreisenden unterbreitet.
Fahrgäste sollen im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Diskriminierung besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gestärkt. Bei höherer Gewalt werden Schienenverkehrsbetreiber von der Pflicht, die Fahrgäste bei Verspätungen zu entschädigen, befreit.
Weitere Themen sind die Lehren der EU aus den Vorfällen mit Fipronil in Eiern und die Stärkung der europäischen Finanzmarktaufsicht.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 18. September bis 1. Oktober 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.