Die Europäische Kommission hat am 6. August 2021 einen sogenannten Fahrplan für den für das vierte Quartal 2022 geplanten Vorschlag für eine Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie veröffentlicht. Bis zum 17. September 2021 können Rückmeldungen zu einer „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ gegeben werden. Für das vierte Quartal 2021 ist eine öffentliche Konsultation geplant. Geplant sind auch gezielte Konsultationen, die sich insbesondere an die Behörden der Mitgliedstaaten und europäische Interessengruppen wie Verbraucherorganisationen und Verbände von Reiseunternehmen richten.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. September 2021 entschieden, dass in Verbraucherkreditverträgen die Konditionen bezüglich Verzugszinsen sowie Vorfälligkeitszinsen für Verbraucher:innen transparent und leicht nachvollziehbar sein müssen. Bei fehlerhaften Pflichtangaben steht Verbraucher:innen ein unbefristetes Widerrufsrecht bei Kreditverträgen zu. In den Ausgangsfällen geht es um eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht Ravensburg (Baden-Württemberg) zwischen Verbrauchern und Autokreditanbietern (Volkswagen Bank, Skoda Bank, und BMW Bank) über die Wirksamkeit der von diesen Verbraucher:innen eingereichten Widerrufserklärungen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 2. September 2021 in drei Urteilen entschieden, dass die „Nulltarif-Optionen“ von Telekom Deutschland (StreamOn) und Vodafone (Vodafone Pass) gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet verstoßen. Bei Nulltarif-Paketen wird der Zugriff auf Partnerangebote nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Dadurch werden die Angebote anderer Anbieter diskriminiert. Der Gerichtshof ist mit Rechtsstreitigkeiten über derartige Beschränkungen zwischen Vodafone bzw. Telekom Deutschland auf der einen sowie der Bundesnetzagentur (Deutschland) bzw. dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) befasst worden.