Fluggäste erhalten künftig mehr Klarheit beim Stornieren von Flügen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die deutsche Regel, wonach für Flugstornierungen keine Bearbeitungsgebühr erhoben werden darf, ist nach Auffassung des EuGH rechtmäßig.
Außerdem müssen Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge auf einen Flugpreis von Anfang an gesondert ausgewiesen werden. Dadurch könnnen Verbraucher besser abschätzen, welche Beträge ihnen bei einer Stornierung erstattet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH diese Fragen im Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft Air Berlin vorgelegt.
Weitere aktuelle Themen sind das europäisch-japanische Freihandelsabkommen JEFTA, die Haltbarkeit von Elektrogeräten sowie ein neues Streitbeilegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle.
Dieses und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 3. bis 16. Juli 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.