Die EU-Kommission hat eine Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat.
Die EU-Kommission sieht es als erwiesen an, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht hat. Das Unternehmen habe dem eigenen Preisvergleichsdienst einen Vorteil verschafft, indem dieser prominenter platziert wurde als konkurrierende Dienste. Sollte Google diese Praxis nicht innerhalb von 90 Tagen einstellen, muss das Unternehmen eine Strafe von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen.
Weitere aktuelle Themen sind die Gesetzesvorlage für eine europaweite private Altersvorsorge und neue Regelungen für die EU-Ökoverordnung.
Dieses und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 19. Juni bis 2. Juli 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.