
Quelle: vzbv
Seit 15. Juni 2017 gehören Roaminggebühren endlich der Vergangenheit an. Verbraucher telefonieren nun im Ausland zu den gleichen Konditionen wie zu Hause. Das hatte der vzbv Jahre lang gefordert.
Ganz ohne Fallstricke kommt die EU-Verordnung aber nicht aus. Beim Vertragsabschluss sollten Verbraucher genau hinsehen, denn Anbieter haben die Möglichkeit, das Datenvolumen im Ausland zu begrenzen. Auch bei Auslandsaufenthalten von mehr als vier Monaten sind Gebühren möglich. Zu beachten ist außerdem: Anrufe von zu Hause ins Ausland, auch innerhalb der Europäischen Union, sind keine Roaminganrufe und nicht reguliert.
Weitere aktuelle Themen sind das neue verständliche Energielabel sowie die Portabilitätsverordnung der EU. Damit können Verbraucher Streaminddienste, für die sie im Heimatland bezahlen, nun auch auf Reisen nutzen.