Datum: 17.02.2017

Anpassungsgesetz darf deutsche Verbraucher datenschutzrechtlich nicht schlechter stellen

vzbv kritisiert wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung

Denis Putilov - fotolia.com

Quelle: Putilov Denis - fotolia.com

  • Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung stellt deutsche Verbraucher im europäischen Vergleich datenschutzrechtlich deutlich schlechter.
  • vzbv kritisiert vor allem Einschränkungen der Betroffenenrechte und automatisierten Einzelfallentscheidungen.
  • Aktueller Gesetzentwurf muss hinsichtlich der Verbraucherrechte überarbeitet werden.

Durch die notwendige Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die EU -Datenschutzgrundverordnung bis zum Mai 2018 darf sich das Datenschutzniveau für Verbraucher nicht verschlechtern. Eine Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung (DSAnpUG-EU) lässt jedoch genau dies befürchten.

Zwar hat die Bundesregierung die Kritik am vorherigen Entwurf des Bundesministeriums des Innern aufgenommen und wesentliche Punkte nachgebessert. Unternehmen können den Nutzungszweck von erhobenen Daten nicht, wie ursprünglich vorgesehen, über die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung hinaus ändern. Außerdem wurden die bisherigen verbraucherschützenden Regelungen zum Kreditscoring in den neuen Entwurf überführt.

vzbv sieht Regelung als europarechtswidrig an

Ein wesentlicher Kritikpunkt des vzbv am aktuellen Gesetzesentwurf ist aber weiterhin, dass die Rechte der Verbraucher in nicht akzeptabler Art und Weise eingeschränkt werden sollen. Beispielsweise müssten Unternehmen die Daten der Verbraucher nicht mehr löschen, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand für das Unternehmen bedeuten würde.  Darüber hinaus sollen neue Regelungen für private Krankenversicherungen eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall ermöglichen, auch wenn dem Antrag einer betroffenen Person auf Erstattung der Rechnung nicht vollständig stattgegeben wurde. Bislang war in diesen Fällen eine Einzelfallprüfung durch einen Sachbearbeiter vorgesehen.

Sollten die vorgeschlagenen Regelungen in ihrer derzeitigen Form beschlossen werden, wäre dies nach Ansicht des vzbv nicht nur europarechtswidrig. Auch würde es eine massive Verschlechterung der Verbraucherrechte bedeuten. Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher wären künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt, als die Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Verbraucher in den Mittelpunkt

Der vzbv plädiert in seiner Stellungnahme dafür, die vorgeschlagenen Regelungen zu überarbeiten und die Rechte der Verbraucher und Bürger konsequent ins Zentrum der Anpassung des deutschen Rechtsrahmens an die DSGVO zu stellen.

Die ausführlichen Positionen und Forderungen finden Sie in der Stellungnahme zum Download.

Downloads

Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei der Anpassung des Rechtsrahmens an die DSGVO | Stellungnahme des vzbv | 13. Februar 2017

Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei der Anpassung des Rechtsrahmens an die DSGVO | Stellungnahme des vzbv | 13. Februar 2017

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