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Um große Mengen personenbezogener Daten datenschutzkonform zu analysieren, müssen diese oft anonymisiert werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt in einer Stellungnahme für den Bundesdatenschutzbeauftragten klar: Eine einwandfreie Anonymisierung ist anspruchsvoll und muss hohen Anforderungen genügen.
Sonst droht eine De-Anonymisierung und die Identifikation einzelner Personen - insbesondere wenn Daten über unbestimmte Zeit mit unbestimmten Empfängern geteilt oder gar veröffentlicht werden sollen. Der vzbv fordert daher:
- Klare Kriterien, wann eine Anonymisierung als ausreichend gilt.
- Weiterführende Schutzkonzepte um das Risiko einer De-Anonymisierung zu verringern.
Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.