Datum: 22.06.2017

Wildwuchs beim Verkauf von Restschuldversicherungen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Untersuchung der BaFin zur Restschuldversicherung

Quelle: Holger Gross

Quelle: vzbv - Gert Baumbach

Am 21. Juni 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ergebnisse einer Untersuchung zu Restschuldversicherungen veröffentlicht. Fazit: Die Untersuchung belegt Lücken und Mängel bei Informations- und Beratungspflichten von Kreditinstituten.

Der vzbv fordert Informations- und Beratungspflichten auch bei Gruppenverträgen, ein eindeutiges Preisschild für Kredite mit Restschuldversicherung sowie ein Koppelungsverbot von Kredit und Restschuldversicherung. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßt die behördliche Rückendeckung für die politischen Forderungen des vzbv:

"Bei Verbrauchern entsteht zu oft der Eindruck, dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft ist. Auch die Provisionen, die Versicherungsunternehmen an Kreditinstitute zahlen, sind oftmals unverhältnismäßig hoch. Das kritisiert der vzbv schon lange und fordert ein eindeutiges Preisschild, das den Preis für Kredit und Restschuldversicherung klar ausweist.

Die Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt nun, dass der Verkauf von Restschuldversicherungen strengere Regeln braucht. Die Behörde weist außerdem auf Lücken und Mängel bei Informations- und Beratungspflichten hin, die Verbraucherschützer bereits seit Jahren anmahnen. Diese Rückendeckung durch die BaFin begrüßt der vzbv sehr.

Leider veröffentlicht die BaFin die Untersuchungsergebnisse jedoch denkbar spät. Die parlamentarischen Verhandlungen zur Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie sind fast abgeschlossen. Mit ihr hätte die Politik schärfere Regeln für den Vertrieb umsetzen können. Die Evidenz der BaFin hätte eine wirksame politische Entscheidung gestützt.Sollten weiterhin Verbrauchern Verträge leicht untergeschoben werden können und viel zu hohe Provisionen fließen, wäre das ein großes Versäumnis des Gesetzgebers – insbesondere mit Blick auf die Untersuchungsergebnisse der BaFin."

Klaus Müller, Vorstand des vzbv

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