Datum: 27.02.2017

VR Bank Nürnberg zieht Kündigung von Sparverträgen zurück

Die Marktwächter Finanzen hatten die Kündigungen zuvor als rechtswidrig kritisiert. Der vzbv mahnte den Anbieter ab.

 Kündigungen VR Bank Nürnberg

Quelle: Stockfotos-MG - fotolia

Das Team des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet einen Erfolg im Einsatz für die Rechte von Verbrauchern: In einem lokalen Pressegespräch teilte die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG (VR Bank Nürnberg) in der vergangenen Woche mit, dass sie zuvor ausgesprochene Kündigungen von langfristigen, gut verzinsten Sparplänen zurücknimmt. Im Dezember 2016 hatten die Experten des Marktwächters Finanzen die ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Kündigungen durch die Bank kritisiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Bank zudem abgemahnt, die Kündigungen zu unterlassen.

„Verträge sind einzuhalten. Ansonsten müssen sich Banken und Anbieter – wie im Fall der VR Bank Nürnberg – vorwerfen lassen, dass sie das entgegengebrachte Vertrauen der Kunden missbrauchen. Solches Verhalten verstößt aus unserer Sicht zudem gegen geltendes Recht. Als Marktwächter Finanzen tun wir alles dafür, gegen unfaires oder rechtswidriges Anbieterverhalten vorzugehen“, bekräftigt Benjamin Wick, Referent Geldanlage und Altersvorsorge im Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Unterlassungsklage ist noch nicht vom Tisch

Am vergangenen Montag ließ die VR Bank Nürnberg unter anderem über die Zeitung Nürnberger Nachrichten verlauten, dass sie das Vertrauen ihrer Kunden wieder in den Vordergrund stellen und die Geldanlage zu den alten Bedingungen weiterführen wolle. Sie betrachte ihre Kündigungen zwar weiterhin als rechtmäßig, wolle jedoch nicht auf ihr Recht pochen. Dem Marktwächterteam liegen inzwischen auch Schreiben der Bank an Verbraucher vor, die das bestätigen. Der vzbv wird die VR Bank Nürnberg nun erneut auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Wiederholungsgefahr der Kündigungen auszuschließen und Rechtssicherheit für Verbraucher herzustellen. Andernfalls wird der vzbv Klage erheben.

Kunden können Verträge zu alten Konditionen fortführen

Laut Angaben der VR Bank Nürnberg sind rund 400 Kunden mit insgesamt 500 Sparverträgen betroffen. Die letzten dieser Sparverträge würden im Jahr 2028 auslaufen. Bis zum 15. März 2017 haben die Kunden Zeit, mit einer Mitteilung an die Bank ihre alten Sparverträge zu den bisherigen Konditionen wieder aufleben zu lassen.

Die VR Bank Nürnberg hatte zum 31. Dezember 2016 zwei gut verzinste Sparpläne mit einer Laufzeit von 25 Jahren vorzeitig gekündigt – den mit mindestens drei Prozent verzinsten „VR Sparplan 3+“ und den mit mindestens vier Prozent verzinsten „VR Sparplan 4+“. Sie berief sich dabei auf eine Klausel in den „Sonderbedingungen für den Sparverkehr“. Alternativ bot sie ihren Kunden an, das Guthaben für die Laufzeit von einem Jahr auf ein schlechter verzinstes Festgeldkonto bei der Bank zu übertragen.

Betroffene Verbraucher können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale Bayern wenden.

Die Pressemitteilung des Marktwächters Finanzen vom 14.12.2016: VR Bank Nürnberg will gut verzinste Sparpläne loswerden


 

 

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