Datum: 27.03.2017

Surfgeschwindigkeit muss Vertragsangaben entsprechen

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), zu einer aktuellen Studie der Bundesnetzagentur

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Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es immer noch ein großes Ärgernis, wenn sie viel langsamer surfen, als in ihren Verträgen versprochen wird. Die Bundesnetzagentur hat heute den aktuellen Jahresbericht ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Wie bereits in den Jahren zuvor, bleibt die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit weit hinter dem zurück, was vertraglich angegeben wurde. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), zieht Bilanz:

„Verbraucher müssen die Leistung bekommen für die sie bezahlen. Das Gesetz muss an dieser Stelle dringend nachgebessert werden. Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten. Um die vertraglich vereinbarte Surfgeschwindigkeit besser überprüfen und durchsetzen zu können, müssen Mindeststandards für die Dienstqualität festgelegt werden.

Der vzbv fordert dies schon seit Langem. Jetzt muss die Politik endlich handeln. Das Telekommunikationsänderungsgesetz, was derzeit im Bundestag beraten wird, bietet hierfür eine gute Möglichkeit“.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv

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