Für eine aktuelle Untersuchung dokumentierte und analysierte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen 358 Rechtsberatungen der Verbraucherzentralen zu Schadensfällen auf dem Grauen Kapitalmarkt. Die Ergebnisse zeigen: 60 Prozent der Anleger dieser Stichprobe gaben eine sichere Kapitalanlage oder den Werterhalt als Ziel ihrer Anlage an. Die Auswertung der Fälle hat zudem ergeben, dass in jedem dritten Fall mögliche Schadensersatzansprüche verjährt sind.
„In unserer Stichprobe wollten mehr als 60 Prozent der Verbraucher eine sichere Kapitalanlage. Grundsätzlich muss am Grauen Kapitalmarkt aber mit dem Risiko des Totalverlusts gerechnet werden. Daher sehen wir es sehr kritisch, wenn Finanzvermittler und Banken diese Produkte an Verbraucher vertreiben, die Sicherheit als Anlagemotiv angeben“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Durchschnittlich 23.000 Euro angelegt
Die Untersuchung zeigt außerdem, dass es für die Verbraucher der Stichprobe um nennenswerte Geldbeträge geht. Im Durchschnitt hatten sie 23.000 Euro in ein Produkt des Grauen Kapitalmarktes angelegt. Ist eine Falschberatung nachweisbar, können Verbraucher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler oder dem Anbieter geltend machen.
Bei jedem dritten Fall Anspruch auf Schadensersatz verjährt
In 300 der 358 geprüften Fälle sahen die Berater der Verbraucherzentralen grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz gegeben. „Bei den meist langlaufenden Investments im Grauen Kapitalmarkt verstreichen Fristen auf Ersatzansprüche jedoch oft, ohne dass Verbraucher die Probleme bemerken“, berichtet Brandes. In etwa jedem dritten Fall in der Untersuchung waren mögliche Schadensersatzansprüche nach Einschätzung der Verbraucherzentralen verjährt.
Häufig enge Beziehung zum Vermittler
Ein weiteres Ergebnis: In 70 Prozent der Fälle standen die Anleger in einer engeren Beziehung zum Vermittler. „Jede vierte Kapitalanlage wurde im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis vermittelt“, sagt Brandes. Bei 45 Prozent der Fälle bestand eine mehrjährige Geschäftsbeziehung zum Vermittler. „Offensichtlich nutzen einige Berater und Vermittler das ihnen entgegengebrachte Vertrauen aus“, so Brandes weiter.
vzbv fordert schärfere Regeln für den Vertrieb
"Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Graumarktprodukte nicht nachgefragt, sondern Verbrauchern aktiv angedreht werden. Das ist gefährlich. Die neue Bundesregierung muss die Regeln für den Grauen Kapitalmarkt in der kommenden Legislaturperiode deutlich verschärfen und vor allem den aktiven Vertrieb beschränken“ fordert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Wer sein Geld als Selbstentscheider im Grauen Kapitalmarkt anlegen möchte, kann das auch bei einem Verbot des aktiven Vertriebs weiterhin tun“, so Mohn weiter.
Methode: Im Rahmen des Marktwächters Finanzen analysierte die Verbraucherzentrale Hessen Rechtsberatungen zu Anlagen im Grauen Kapitalmarkt. Innerhalb eines Erhebungszeitraums von sechs Monaten (September 2016 bis Februar 2017) dokumentierten Berater der Verbraucherzentralen aus 12 Bundesländern 358 Beratungen mit einem standardisierten Erfassungsbogen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Perspektive der Verbraucher. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Erhebung aller Schadensfälle auf dem Grauen Kapitalmarkt.