Datum: 03.07.2017

Negativzinsen auf Kleinstbeträge

Marktwächterexperten mahnen Volksbank Reutlingen für Verwahrentgelt auf Girokonten ab. Preisaushang inzwischen geändert.

 Negativzinsen auf Kleinstbeträge

Quelle: v.poth - Fotolia

Die Volksbank Reutlingen erhob ein Verwahrentgelt bei Girokonten schon ab dem ersten Euro. Das Marktwächterteam in der Verbraucherzentrale Sachsen hat die Bank deshalb jetzt abgemahnt. Die entsprechende Klausel im Preisaushang der Bank wurde inzwischen geändert, eine Unterlassungserklärung liegt den Verbraucherschützern jedoch noch nicht vor.


Die Baden-Württembergische Volksbank Reutlingen eG führte in ihrem Preisaushang (Stand: 17.05.2017) ein „Entgelt auf das Guthaben für die Verwaltung von Einlagen auf Kontokorrentkonten“ auf. Der Zinssatz wurde mit 0,5 Prozent angegeben. „Aus unserer Sicht ist diese Preisklausel unangemessen und hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand“, so Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Marktwächterexperten haben deshalb am 23. Juni 2017 eine Abmahnung an die Volksbank Reutlingen geschickt und sie aufgefordert das rechtswidrige Verhalten einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

0,5 Prozent ab dem ersten Euro

Die Volksbank Reutlingen verlangte für die Verwaltung von Einlagen auf den Girokontomodellen VR-GiroPrivat sowie VR-GiroOnline – also Produkte der Zahlungsabwicklung – ein Entgelt in Höhe von 0,5 Prozent ab dem ersten Euro. Allerdings gehört die Verwaltung von Einlagen bereits zu den vertraglichen und gesetzlichen Pflichten von Banken und Sparkassen bei Abschluss des Girokontovertrages. Der Kunde darf im Hinblick auf das Kontoführungsentgelt davon ausgehen, dass kein weiteres Entgelt auf die Verwaltung von Einlagen erhoben wird. „Das würde zu einer doppelten Bepreisung für eine Leistung führen, die bereits durch das Kontoführungsentgelt abgegolten ist“, so Schultz.

Irreführend und Intransparent

Angaben in Preisverzeichnissen müssen dem Anspruch der Wahrheit und Klarheit entsprechen. Nach Aussagen des Vorstands in einem offenen Brief wurde darauf Bezug genommen, dass die Erhebung von negativen Zinsen im Preisaushang lediglich dazu diene, bei neuen Konten und neuen größeren Summen reagieren zu können. Aus dem Preisaushang ging diese angebliche Einschränkung für Neukunden jedoch nicht hervor. „In diesem Sinn war der Aushang unserer Ansicht nach unwahr und intransparent, da er nicht erkennen ließ, dass die Regelung unter Umständen nur Neukunden betraf“, so Schultz.

Erste Reaktionen

Auf Druck von Verbraucherschutz und Medien hat die Volksbank Reutlingen nunmehr reagiert und den Preisaushang entsprechend geändert. Mit Stand 26. Juni 2017 wurde die betreffende Preisklausel entfernt. Jedoch steht die Abgabe der Unterlassungserklärung noch aus. Erst mit dieser können Verbraucher sicher sein, dass die Bank auch künftig derartige Entgelte auf Girokonten nicht erheben wird. Aktuell zeigt sich die Bank in einem offenen Brief jedoch nicht bereit, die Einführung von Negativzinsen auf ihre Produkte in Zukunft auszuschließen.

Die Volksbank Reutlingen wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits wegen Negativzinsen bei Sparprodukten abgemahnt. Die jetzt erfolgte Abmahnung des Marktwächterteams in der Verbraucherzentrale Sachsen zielt auf die negative Verzinsung bei Kontokorrentkonten.

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