Verbrauchern den Wechsel des Girokontos erleichtern und damit den Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten erhöhen – mit diesem Anspruch wurde die Kontowechselhilfe vor einem Jahr im Zahlungskontengesetz verankert. Eine aktuelle, repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Marktwächters Finanzen zeigt jedoch: 61 Prozent der Befragten ist die gesetzliche Kontowechselhilfe unbekannt. Nur zwei Prozent von ihnen haben im vergangenen Jahr überhaupt ihr Konto gewechselt. Von diesen nutzten nach eigenen Angaben wiederum nur zwölf Prozent die gesetzliche Kontenwechselhilfe.
„Nach wie vor sind Verbraucher ihrem Kreditinstitut sehr treu und wechseln selten ihr Girokonto“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Auch diejenigen, die ihr Konto wechseln, nutzen die Möglichkeit der gesetzlichen Kontowechselhilfe bisher kaum. Es zeigt sich sogar, dass der Mehrheit diese Option überhaupt nicht bekannt ist“, so Schultz weiter. Statt der gesetzlichen Kontowechselhilfe kümmern sich die Hälfte der Kontowechsler lieber selbst um sämtliche Änderungen. „Problematisch erscheint uns vor allem der geringe Bekanntheitsgrad der gesetzlich verankerten Unterstützung“, so Schultz weiter. Lediglich 22 Prozent aller Befragten wissen, was es mit der Kontowechselhilfe auf sich hat, weitere knapp 18 Prozent kennen sie als Begriff. Der Mehrheit von 61 Prozent ist sie jedoch überhaupt nicht bekannt.
Wechselbereitschaft bleibt gering
Das Instrument der gesetzlichen Kontowechselhilfe wurde im September 2016 eingeführt, um Verbrauchern den Wechsel eines Girokontos zu erleichtern, dadurch die Wechselbereitschaft zu erhöhen und den Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten anzukurbeln. „Dieser Anspruch geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei, denn nach wie vor sind nur wenige Verbraucher bereit, ihr Girokonto zu wechseln“, so Schultz. In der aktuellen Befragung gaben lediglich zwei Prozent der Befragten an, innerhalb der letzten 12 Monate mit ihrem Girokonto zu einem anderen Kreditinstitut gewechselt zu sein. Der Preis und die Unzufriedenheit mit dem Service sind dabei die am häufigsten genannten Wechselgründe.
Gefragt nach den Gründen, die Verbraucher von einem Wechsel des Kreditinstituts abhalten, gaben 72 Prozent die Zufriedenheit mit dem aktuellen Kreditinstitut an. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer ähnlichen Umfrage des sächsischen Marktwächterteams von September 2016. Damals gaben 73 Prozent der 1000 repräsentativ Befragten an, noch nie mit ihrem hauptsächlich genutzten Girokonto gewechselt zu sein, meist weil sie mit ihrem Institut zufrieden waren.
Methodensteckbrief Umfrage Kontowechselhilfe:
Computergestützte Telefoninterviews (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens auf Basis einer Dual Frame Stichprobe. Stichprobengröße: N = 1.800, Stichprobenbeschreibung: repräsentative Zufallsstichprobe der deutschsprachigen Bevölkerung ab 18 Jahren, Zeitraum der Durchführung: 17. bis 31. August 2017, Durchführendes Institut: forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH.
Erläuterung Kontowechselhilfe
Im April 2016 hat der Gesetzgeber die Kontowechselhilfe im Zahlungskontengesetz verankert (ZKG §§20 bis 26, in Kraft getreten im September 2016) und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. Ziel der gesetzlichen Kontowechselhilfe ist es, die Kreditinstitute zur Unterstützung beim Kontowechsel zu verpflichten, damit unter anderem den Wechselaufwand für die Verbraucher zu reduzieren und so den Kontowechsel zu vereinfachen. Altes und neues Kreditinstitut haben insgesamt 12 Geschäftstage Zeit, um SEPA-Mandate und Daueraufträge vom alten auf das neue Konto zu übertragen sowie allen Beteiligten die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Zum detaillierten Ablauf siehe die Erläuterungen des BMJV.