Das EU-Japan Handelsabkommen (JEFTA) befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Vor dem G20 Gipfel in Hamburg am 7. und 8. Juli 2017 möchten die Verhandlungspartner eine politische Einigung verkünden. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kritisiert die Intransparenz der Verhandlungen:
„Die Europäische Kommission erfüllt ihre selbstgesetzten Transparenz-Anforderungen leider noch immer nicht. In der unfreiwilligen Veröffentlichung der JEFTA Verhandlungsdokumente zeigt sich dies ein weiteres Mal. Handelsabkommen können zwar nicht vollkommen öffentlich verhandelt werden. An entscheidenden Stellen des Verhandlungsprozesses muss es jedoch die Möglichkeit geben, eine öffentliche Debatte zu führen. Diese Forderung geht auch an die Adresse der Bundesregierung. Wie andere EU-Mitgliedsstaaten sperrt sie sich noch immer dagegen, die Mandate für Handelsabkommen zu veröffentlichen.
Japan ist der drittgrößte Handelspartner der Europäischen Union. Das Abkommen wird demnach weitreichende Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU haben. Deshalb muss die europäische Öffentlichkeit noch vor Abschluss der Verhandlungen öffentlich über den Entwurf diskutieren können. Nur so können die EU und Japan die Akzeptanz für internationale Vereinbarungen verbessern.“
Hintergrund: Einige spezielle Bereiche des Abkommens werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in technischen Verhandlungen diskutiert. Dazu gehören unter anderem die Regeln zu Investor-Staat-Schiedsgerichten sowie zum Datenschutz im digitalen Handel.