Datum: 09.11.2017

Erfolgreich abgemahnt: Vodafone und Telefónica

Telekommunikationsunternehmen lenken beim Thema Rufnummernportierung und Stornierung von Kündigungen ein.

Erfolgreich abgemahnt: Vodafone und Telefónica

Quelle: © Syda Productions/Fotolia

Telekommunikationsanbieter dürfen auch bei Problemen mit der Rufnummernportierung vom alten zum neuen Anbieter nicht die Vertragskündigungen von Verbrauchern ignorieren. Dieser Auffassung sind die Experten des Marktwächters Digitale Welt. Die Verbraucherschützer haben deshalb sowohl Vodafone als auch Telefónica erfolgreich abgemahnt. Beide Unternehmen waren mit dieser Praxis durch Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk der Marktwächter auffällig geworden und haben nun eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Sie haben die Portierung Ihrer Rufnummer storniert. Ihr Kündigungsauftrag mit Rufnummern-Mitnahme gilt deshalb nicht mehr. Ihr Vertrag mit uns läuft weiter. Bitte beachten Sie: Stornieren Sie Ihren Portierungsauftrag bei Ihrem neuen Anbieter, gilt das als Rücknahme Ihrer Kündigung.

Mit diesen Worten wurden Vodafone-Kunden darüber informiert, dass ihre Vertragskündigung rückgängig gemacht wurde. Und das ganz eigenmächtig von Vodafone, weil der Verbraucher seinen Antrag auf Rufnummernportierung beim neuen Anbieter zurückzog oder es Probleme bei der Portierung gab. Ähnlich lief es auch bei Telefónica. Das Unternehmen informierte betroffene Kunden darüber, dass die Übernahme der Festnetzrufnummer vom aufnehmenden Anbieter storniert wurde und daher der Anschluss unverändert bestehen bleibt.

Das Kündigungsrecht bleibt unberührt

„Die Rufnummernportierung ist von der Kündigung des Telefonvertrages rechtlich unabhängig. Kündigt ein Kunde also fristgerecht seinen Vertrag, dann kann das Unternehmen nicht eigenmächtig eine Vertragsverlängerung einleiten“, erklärt Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Will ein Anbieter seine Kunden glauben machen, das sei anders, dann kann man nicht nur von einer Irreführung über die dem Vertragspartner zustehenden Rechte sprechen“, so Janneck weiter, „in solchen Fällen nutzen Telefónica und Vodafone schlichtweg die Rechtsunkenntnis der Verbraucher aus.“

Anbieter lenken ein

Aus diesem Grund haben die Marktwächter-Experten beide Unternehmen abgemahnt und für Verbraucher einen Erfolg erreicht. Sowohl Vodafone als auch Telefónica haben eingelenkt und Besserung gelobt. Zukünftig sollen Kunden mit Portierungsproblemen also nicht mehr im Glauben gelassen werden, ihre Vertragskündigung sei hinfällig.

Beschwerden sammeln

Verbraucher, die diese oder ähnliche Probleme mit ihrem Telekommunikationsanbieter haben, können ihre Erfahrungen über das Beschwerdeformular (https://ssl.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular) der Marktwächter melden. Außerdem können sich Betroffene bei den Verbraucherzentralen in ihrer Nähe über ihre Rechte informieren. Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung.

 

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