Datum: 14.03.2017

Brexit: Großbritannien will gehen, Verbraucherschutz muss bleiben

vzbv und BEUC fordern Transparenz und die Sicherstellung von Verbraucherrechten bei den Austrittsverhandlungen

Verbraucher vor dem Brexit

Quelle: Creativa Images - fotolia.com

  • Verbraucherrechte sind unmittelbar vom Austritt Großbritanniens aus der EU betroffen.
  • Veränderungen bei Einzelhandelspreisen, Wechselkursen sowie Sicherheits- und Qualitätsstandards könnten Verbraucher treffen.
  • Die FAQ des vzbv klären die wichtigsten Fragen rund um den Einfluss des Brexits auf Verbraucher.

Das britische Parlament hat das Gesetz zum Austritt aus der Europäischen Union am Montag offiziell beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der europäische Verbraucherverband (BEUC) und dessen Mitgliedsorganisationen fordern, dass die EU und das Vereinigte Königreich während der Austrittsverhandlungen Verbraucherrechte in den Mittelpunkt stellen und die Verhandlungen transparent geführt werden.

„Jede Entscheidung, die im Zusammenhang mit dem Brexit gefällt wird, muss sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Europa nicht die Verlierer des Prozesses sind”, sagt Isabelle Buscke, Leiterin des vzbv-Büros in Brüssel.

Verbraucher vom Austritt unmittelbar betroffen

Verbraucher in Großbritannien, Deutschland und der ganzen EU könnten die Auswirkungen des britischen Austritts zu spüren bekommen.

EU-Bürger haben stark von europäischer Verbraucherpolitik profitiert, etwa von einem einheitlichen hohen Lebensmittelsicherheitsniveau, strengen Vorschriften bei Chemikalien und Schadstoffen und einem hohen Datenschutzniveau. Das könnte sich mit dem BREXIT ändern. Auch bei Einzelhandelspreisen, Wechselkursen sowie Sicherheits- und Qualitätsstandards sind Nachteile für Verbraucher zu erwarten. Verbrauchern in der EU könnten zudem hohe Roaming-Gebühren auferlegt werden, wenn sie nach Großbritannien reisen und dort telefonieren. Diese Gebühren waren erst durch die EU seit dem Jahr 2007 kontinuierlich abgebaut worden. Möglich wäre auch, dass Fluggäste britischer Airlines, deren Flugzeug Verspätung hat oder annulliert wird, kein Recht auf Entschädigung mehr haben, wenn ihr Flieger in Großbritannien abhebt. Auch diese Entschädigungsregelungen wurden erst durch die EU eingeführt.

Transparenz der Verhandlungen gewährleisten

Der vzbv, BEUC und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich dafür ein, dass die Austrittsverhandlungen so transparent wie möglich geführt werden. Die europäischen Verbraucherschützer fordern, dass Auswirkungen auf die Verbraucher in der politischen Bewertung berücksichtigt werden. Sie bieten an, ihre Expertise zu den Austrittsverhandlungen beizusteuern. Vertreter des Verbraucherschutzes sollten auch in mögliche Arbeitsgruppen eingebunden werden.

Welche Auswirkungen der Austritt Großbritanniens auf Verbraucher haben kann, können Sie in den FAQ und im Downloadbereich nachlesen.

Bis zum endgültigen Ausscheiden des Vereinten Königreichs aus der Europäischen Union gelten weiterhin alle EU-Rechte und Schutzmaßnahmen, sowohl für Verbraucher in der EU als auch für Verbraucher im Vereinigten Königreich. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich einige Regeln in Zukunft ändern werden, dies soll jedoch nicht sofort passieren. Im März 2017 beginnen die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Sie sollen geschätzt mindestens zwei Jahre dauern.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat die anderen EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 50 des „Vertrags über die Europäische Union“ darüber informiert, dass es die Europäische Union verlassen wird. Über die Austrittsbedingungen wird während einer mindestens zweijährigen Verhandlungsperiode verhandelt. Das bedeutet, dass das Vereinigte Königreich die EU frühestens im Jahr 2019 verlassen wird.

Das hängt vollständig von der Austrittsvereinbarung ab, welche die EU mit dem Vereinigten Königreich aushandelt. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat bereits Bestrebungen angekündigt, mit der EU ein Handelsabkommen schließen zu wollen.

Zusammen mit den Institutionen der EU, den Verbraucherorganisationen aus dem Vereinigten Königreich und BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) wird sich der vzbv dafür einsetzen, dass die Stimme der Verbraucher Gehör findet und Verbraucherrechte gewahrt bleiben.

BEUC fordert deshalb die unmittelbare Umsetzung folgender Punkte:

  • Eine spezifische Untersuchung zu Auswirkungen auf Verbraucher bei allen vorzunehmenden Folgenabschätzungen, insbesondere in Bezug auf Einzelhandelspreise, Umrechnungskurse sowie Sicherheits- und Qualitätsstandards. Solche Untersuchungen sollten außerdem die Wirkung auf unterschiedliche Verbrauchergruppen untersuchen, wie etwa besonders schutzbedürftige Verbraucher in der EU und im Vereinigten Königreich.
  • Die Einbeziehung von Verbrauchervertretern in jegliche Beratungsinstanzen, die während der Austrittsverhandlungen Mitsprachemöglichkeiten erhalten, damit Standpunkte möglichst ausgewogen repräsentiert sind.
  • Höchstmögliche Transparenz bezüglich der Veröffentlichung der Verhandlungspositionen.

Seit mehr als 40 Jahren hat die EU-Gesetzgebung für starke Verbraucherrechte gesorgt. Unter folgendem Link finden Sie die wichtigsten Erfolge, an denen BEUC und seine Mitgliedsverbände mitgewirkt haben: http://www.beuc.eu/successes. In der ganzen EU können Verbraucher eine im Internet gekaufte Ware innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Chemische Produkte müssen hohen Sicherheitsanforderungen genügen, bevor sie in der EU vertrieben werden dürfen. Dank der Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden können unsichere Produkte umgehend aus dem Verkehr gezogen werden. Nahrungsmittel dürfen nur gesundheitsbezogene Angaben tragen, die auch wissenschaftlich bewiesen sind (z.B. „Zur Stärkung Ihres Immunsystems“). Wie sich der Brexit auf diese Errungenschaften auswirken wird, ist noch unklar.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU könnte für beide Seiten gravierende Folgen haben. Verbraucher im Vereinigten Königreich könnten möglichweise von hohen Roaming-Gebühren betroffen sein, wenn sie in die EU reisen und dort telefonieren. Genauso könnten auch EU-Bürger ihre Reiserechte einbüßen, wenn sie mit einer britischen Fluggesellschaft von Großbritannien aus fliegen. Desweiteren müssen Briten eventuell damit rechnen, dass ihre Europäische Krankenversichertenkarte in der EU nicht mehr gültig ist. Diese ermöglicht in der EU den einfachen Zugang zum jeweils örtlichen Gesundheitssystem.

Vor dem Abschluss der Verhandlungen wird es aber nicht möglich sein, mit Sicherheit zu sagen, welche Auswirkungen Großbritanniens Austritt aus der EU auf Verbraucherrechte und Verbraucherschutz in Deutschland haben wird. Unser Ziel ist es, dass der Austritt so wenig negative Auswirkungen wie möglich auf deutsche Verbraucher hat.

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FAQ: What impact does Brexit have on consumers?

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