Datum: 08.06.2017

Sommerurlaub ohne Roaminggebühren

EU schafft Roaminggebühren weitestgehend ab

Tomasz Zajda - fotolia.com

Quelle: tomasz zajda - fotolia.com

  • Ab 15. Juni 2017 fallen innerhalb der EU die Roaming-Gebühren weg.
  • Das ist ein wichtiger Erfolg des Verbraucherschutzes.
  • Ganz ohne Fallstricke kommt das Gesetz leider nicht aus. Der vzbv wird beobachten, wie sich der Markt entwickelt und ob es weitere Regelungen braucht.

Zehn Jahre lang hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für den Wegfall von Roaming-Gebühren eingesetzt. Ab 15. Juni 2017 kann das Handy im EU-Ausland nun fast wie zu Hause genutzt werden. Das ist ein großer Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Teufel steckt allerdings im Detail.

„Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise – Verbraucher sind heute viel im Ausland unterwegs. Auch dort wollen sie günstig telefonieren und im Internet surfen. Roaminggebühren sind nicht mehr zeitgemäß. Verbraucher hatten bisher viel höhere Kosten als den Anbietern tatsächlich entstanden. Damit ist endlich Schluss“, sagt Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien des vzbv.

Zwei Schwachpunkte weist die EU-Verordnung allerdings weiterhin auf: Die Möglichkeit, das Datenvolumen im Ausland zu beschränken sowie die Fair-Use-Regelung.

Datenlimit möglich

Internetanbieter erhalten die Möglichkeit, das Datenlimit für die Internetnutzung im Ausland zu begrenzen. Dies wird vor allem bei günstigen Tarifen mit hohem Datenvolumen der Fall sein. Damit will die EU den hohen Roaming-Großhandelspreisen Rechnung tragen, die die Anbieter bezahlen müssen (derzeit 7,7 Euro pro GB). Es soll verhindert werden, dass das Angebot für den Anbieter nicht wirtschaftlich ist.

Auf Dauer werden sich die Datenlimits aber nicht rechtfertigen lassen, denn die Großhandelspreise werden in den kommenden Jahren stetig sinken. Die Regulierung der Obergrenzen für Roaming-Großhandelspreise war eine Bedingung für die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Endkunden. Datenlimits hätten aber ab sofort vermieden werden können, wenn die EU von Anfang an niedrigere Obergrenzen für Roaming-Großhandelspreise festgesetzt hätte, wie es der vzbv gefordert hatte.

Gebühren bei längeren Aufenthalten

Eine zweite Bedingung für die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Endkunden, war die Verabschiedung einer Fair-Use-Regelung. Damit sollte verhindert werden, dass Verbraucher in einem Land leben, aber einen günstigeren Vertrag eines anderen EU-Landes dauerhaft nutzen. Sollte der Verbraucher innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringen und in dieser Zeit mehr telefonieren, SMS schreiben oder surfen als im heimatlichen nationalen Netz, können nach 14-tägiger Warnfrist extra Gebühren auferlegt werden (maximal 3,2 Cent pro Minute des Anrufs und 1 Cent pro SMS).

Der vzbv wird evaluieren, wie sich die Angebote der Mobilfunkanbieter entwickeln und ob mit den neuen Regelungen die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Endkunden vollbracht ist.

 

Downloads

Fair-Use-Vorschlag der EU-Kommission | Einschätzung des vzbv | Oktober 2016

Fair-Use-Vorschlag der EU-Kommission | Einschätzung des vzbv | Oktober 2016

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