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Datum: 05.10.2023

Vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit

BDEW und vzbv fordern Klarheit zum Auslaufen der Energiepreis-Entlastungen

In einem gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages und die Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) für ein synchrones Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zu Ende März 2024 – sowie eine rechtzeitige verbindliche Entscheidung dazu – ausgesprochen.

Mensch, der sich an Heizung die Hände wärmt

Quelle: Adobe Stock - misalukic

„Das wichtigste gemeinsame Interesse von Politik, Energiewirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte es sein, die schwierige und hektische Situation des Jahreswechsels 2022/2023 bei der Einführung der Energiepreisbremsen nicht erneut herbeizuführen“, schreiben Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ramona Pop, Vorständin des vzbv, in dem gemeinsamen Brief. Die aktuelle Unklarheit über das Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher habe jedoch das Potenzial, erneut für Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden sowie bei den Energieversorgern auszulösen. Bis zum heutigen Tag sei nicht klar, ob bereits zum 31.12.2023 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bzw. das Auslaufen der Preisbremsen zum 31.12.2023 oder deren Verlängerung bis zum 31.03.2024 umzusetzen ist. Hier brauche es nun eine rasche Klarstellung.

Notwendig sei dies auch, um eine fristgerechte Kommunikation möglicher Preisänderungen zu ermöglichen: „Die nun diskutierten Vorhaben haben massive Auswirkungen auf die energiewirtschaftlichen Prozesse und sind – wie auch bei der Einführung der Preisbremsen – nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar“, heißt es in dem Brief weiter. Dafür sei es jedoch unabdingbar, dass in politischen Entscheidungen energiewirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und verbindliche Aussagen rechtzeitig getroffen werden. Nur so können eine reibungslose Anpassung umgesetzt und Irritationen bei Endkunden vermieden werden.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnten erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten und hätten wohl kaum Verständnis für diese Maßnahmen“, erklären Andreae und Pop. Der BDEW und der vzbv sprechen sich daher klar für ein synchrones Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme zum 31.03.2024 aus. Denn: „Verbraucherinnen und Verbraucher werden so in der kommenden Heizsaison mit allen Unwägbarkeiten weiterhin vor hohen Preisen geschützt und sind zudem in der Lage, die Änderungen bei den Entlastungen transparent nachzuvollziehen.“

230929_Brief_Energieentlastung_bdew_vzbv

Energiebranche sowie Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Klarheit über das Auslaufen der Entlastungen bei Energiepreisen

Brief des vzbv und bdew an die Fraktionsvorsitzenden und stellvertr. Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages sowie die Bundestagsabgeordneten der Ausschüsse für Haushalt, Klimaschutz und
Energie, Wirtschaft, Finanzen und Recht

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