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Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik im vzbv

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Datum: 27.03.2026

Verbraucherzentrale: Evidenz spricht für Zuckersteuer – Politik muss handeln

Statement von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband

Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik im vzbv

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Schleswig-Holstein bringt heute seinen Antrag für eine nationale Zuckersteuer in den Bundesrat ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt diesen Vorstoß und fordert die anderen Bundesländer zur Unterstützung auf. Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Unser Gesundheitssystem ist finanziell am Anschlag, gleichzeitig nehmen ernährungsbedingte Krankheiten weiter zu. Eine Zuckersteuer ist ein wichtiger Baustein, um eine gesunde Ernährung zu fördern und zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beizutragen. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass eine solche Herstellerabgabe auf Süßgetränke wirkt: Denn Hersteller senkten den Zuckergehalt ihrer Produkte, um die Abgabe zu umgehen. Weltweit haben mehr als 60 Länder ähnliche Abgaben eingeführt. Die Evidenz ist eindeutig. Wer Prävention ernst meint, kann diese Fakten nicht ignorieren.

Auch die große Mehrheit der Verbraucher:innen spricht sich für eine Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke aus. Gesunde Ernährung ist nicht nur eine individuelle Entscheidung. Was wir essen und trinken ist immer auch vom vorhandenen Angebot bestimmt. Die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein für eine Zuckersteuer ist der richtige Schritt. Die Bundesländer sollten mutig voranschreiten und den Antrag unterstützen.“

Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Zuckersteuer:

  • Herstellerabgabe nach britischem Vorbild einführen: Die Abgabe erfolgt nach gestaffelten Sätzen und fällt für Unternehmen nur dann an, wenn der Zuckergehalt zu hoch ist. Wer den Zucker reduziert, zahlt nichts oder weniger.
  • Süßstoffe von der Abgabe erfassen: Anders als in Großbritannien sollten Süßungsmittel von der Abgabe miterfasst werden, wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt. Ihr langfristige Konsum geht nach Erkenntnissen der WHO mit einem erhöhten Risiko für Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen einher.
  • Einnahmen aus Zuckersteuer für Prävention nutzen: Die Einnahmen aus der Zuckersteuer sollten für Ernährungsbildung und Prävention genutzt werden. Das kann auch zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.

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