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Datum: 22.11.2022

Energiepreisbremse: Entlastung ab Januar richtig und wichtig

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zu den Plänen der Bundesregierung, die Gas- und Strompreisbremse vorzuziehen

Pressefoto 8: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge, die geplante Gas- und Fernwärmepreisbremse rückwirkend ab Januar gelten zu lassen. Für Verbrauacher:innen ist das eine gute Nachricht. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Sollte die Bundesregierung tatsächlich auch Gas- und Fernwärmekund:innen rückwirkend für Januar und Februar entlasten, dann wäre das eine wichtige Nachbesserung und ein toller Erfolg von Verbraucher- und Mieterschutzverbänden, die das immer wieder gefordert haben. Angesichts extremer Preissprünge brauchen die Verbraucher:innen die Entlastung besser früher als später.

Ebenfalls richtig ist, dass Unternehmen, die von der Gaspreisbremse profitieren, keine Boni oder Gewinne ausschütten dürfen.

Dennoch müssen sich Verbraucher:innen darauf einstellen, dass sie auch 2023 einen etwa doppelt so hohen Gaspreis zahlen müssen wie noch 2021, also vor Ausbruch der Energiepreiskrise.

Umso wichtiger, dass die Bundesregierung schnell ein Sicherheitsnetz für Haushalte spannt, die trotzt finanzieller Unterstützung die Energierechnung nicht oder nicht vollständig zahlen können. Hier braucht es ein Moratorium für Strom- Fernwärme- und Gassperren noch für diesen Winter. Niemand sollte im Dunkeln sitzen oder frieren, weil er seine Energierechnung nicht zahlen kann.

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